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PwC-Studie "Executive Compensation and Disclosure" - Sind die Schweizer Firmen bereit für mehr Transparenz?

Zürich (ots)

Investoren und Aktionäre fordern seit längerem mehr
Transparenz bezüglich Höhe und Zusammensetzung der Executive
Compensation. Dieser Forderung wurde Anfang dieses Jahres mit dem
neuen Transparenzgesetz im Schweizer Obligationenrecht Rechnung
getragen.
PricewaterhouseCoopers (PwC) untersucht in der Schweizer Studie
"Executive Compensation and Disclosure" die Auswirkungen der neuen
Gesetzesgrundlage und kommt zum Schluss: Zwei Drittel der
untersuchten Schweizer Unternehmen müssen ihre Offenlegungspraxis
ändern. Um künftig den Vorgaben des Gesetzgebers zu entsprechen,
müssen sie beispielsweise die Höhe der Vergütung sowie Name und
Funktion der begünstigten Personen im Anhang zur Bilanz ausweisen.
Zudem müssen neu die von Verwaltungsräten und Geschäftsleitung
gehaltenen Beteiligungen unter Nennung des Namens und der Funktion
offengelegt werden. Ein weiteres Thema ist die Gestaltung der
Vergütungsmodelle und der Incentiveprogramme für
Geschäftsleitungsmitglieder. Dabei liegen leistungsabhängige
aktienbasierte Vergütungsformen im Trend.
Im Jahr 2002 haben sowohl die SWX mit der "Richtlinie betreffend
Informationen zur Corporate Governance" wie auch die economiesuisse
mit dem "Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance" ihre
jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen zur Corporate Governance
lanciert. Im Jahr 2005 hat die SWX zudem ihre "Richtlinie betreffend
Offenlegung von Management Transaktionen" in Kraft gesetzt. Somit
hatten Firmen bereits eine Vielfalt von Richtlinien und Empfehlungen
zu beachten, die nun mit der Einführung des neuen Transparenzgesetzes
im Rahmen der Revision des Obligationenrechts auch gesetzlich
verankert wurden.
Einführung des Transparenzgesetzes
Per 1. Januar 2007 sind in der Schweiz die neuen Bestimmungen
(Art. 663bbis und Art. 663c) über die Transparenz von Vergütungen und
Entschädigungen an Mitglieder des Verwaltungsrats und der
Geschäftsleitung im Obligationenrecht in Kraft getreten. Sie
schreiben vor, dass kotierte Unternehmen die Gehälter und
Entschädigungen aller Verwaltungsratsmitglieder sowie die
Entschädigung des höchstbezahlten Geschäftsleitungsmitglieds
gesondert mit Namen und Funktion der jeweiligen Person ausweisen
müssen. Die neue Gesetzgebung ist erstmals gültig für das
Geschäftsjahr, das am oder nach dem 1. Januar 2007 begonnen hat. Die
Angaben müssen im Anhang zur Bilanz gemacht werden und unterliegen
somit der Revisionspflicht. Das Gesetz schreibt aber nicht vor, ob
die Angaben in der konsolidierten Konzernrechnung, oder im
Einzelabschluss gemacht werden müssen. Sowohl die SWX wie auch die
economiesuisse haben daraufhin ihre jeweiligen Richtlinien und
Empfehlungen entsprechend angepasst.
Die PwC-Untersuchung hat ergeben, dass alle untersuchten
Unternehmen den Gesamtbetrag der Kompensationen für die
Verwaltungsratsmitglieder (VR) und der Geschäftsleitung (GL)
entsprechend den Vorgaben der früheren SWX-Richtlinie ausgewiesen
haben. 74 Prozent haben die Entlöhnungssumme für die Geschäftsleitung
separat angegeben, was unter der früheren Richtlinie nicht verlangt
war. 35 Prozent der untersuchten Firmen gaben bereits das höchste
Gehalt der Geschäftsleitung und 32 Prozent individuell die Löhne der
Verwaltungsratsmitglieder an. Bei zwei Dritteln der Unternehmen
besteht hier mit dem neuen Gesetz aber noch deutlicher
Handlungsbedarf.
Bisher haben 74 Prozent der analysierten Unternehmen angegeben, ob
generell Abgangsentschädi-gungen gewährt wurden oder nicht. 11
Prozent der untersuchten Firmen haben die Beträge und die
Begünstigten namentlich ausgewiesen. In 47 Prozent der Fälle wurden
generelle Angaben über die Abgangsregelung und die entsprechenden
Entschädigungen gemacht. Die neue Gesetzgebung verlangt die
Offenlegung der Beteiligungen von VR- und GL-Mitgliedern sowie ihnen
nahestehenden Personen. Dabei müssen alle gehaltenen
Beteiligungsrechte unter Nennung von Namen und Funktion ausgewiesen
werden. Die PwC-Studie zeigt, dass gesamthaft rund 80 Prozent der
betroffenen Firmen künftig ihre Offenlegungspraxis ändern müssen, um
die Vorgaben des neuen Gesetzes zu erfüllen.
Unternehmer und Miteigentümer statt Angestellte
Beteiligungs- und Incentiveprogramme für Führungspersonen haben in
den vergangenen Jahren stetig zugenommen, geändert hat sich jedoch
die Zusammensetzung der "Packages". Beteiligungs-programme in Form
von Aktien zählen längst zum Standard. Optionsprogramme sind in der
Schweiz noch immer sehr beliebt, sie haben jedoch zwischen den Jahren
2003 und 2007 um 35 Prozent abgenommen und somit zunehmend an
Bedeutung verloren. Das ist unter anderem auf die Änderung der
Rechnungslegung nach IFRS/US GAAP zurückzuführen: Optionen müssen als
Lohn in der Erfolgsrechnung ausgewiesen werden, was den Gewinn des
Unternehmens schmälert. Im Vergleich zum Vorjahr werden in der
Schweiz Vergütungsinstrumente wie Restricted Stock Units, Performance
Shares oder Stock Appreciation Rights zunehmend beliebter.
"Leistungsabhängige Vergütungsformen liegen im Trend. Mit
Aktienbeteiligungen am Unternehmen versuchen Gesellschaften
talentierte Mitarbeitende zu motivieren, damit sie im Unternehmen
bleiben und somit
der langfristige und nachhaltige Erfolg gesichert wird", erklärt
Robert Kuipers, Partner Human Resources Services, PwC Schweiz. "Die
meisten Unternehmen sind davon überzeugt, dass der Nutzen der
Mitarbeiterbindung durch solche Anreizprogramme höher ist als die
Kosten", ergänzt Remo Schmid, Partner Human Resources Services, PwC
Schweiz. Gemäss dem "Global Equity Incentive Survey 2007" (GEIS) von
PwC, der seit 2002 jährlich durchgeführt wird, ist die Mehrheit der
Mitarbeitenden zufrieden bis sehr zufrieden mit ihren aktuellen
Beteiligungsprogrammen.
Aktionäre und Investoren nehmen vermehrt Einfluss auf
Geschäftsentscheidungen. Gemäss der Studie von PwC legen heute 60
Prozent der global befragten Unternehmen ihre Vergütungsprogramme
ihren Aktionären zur bindenden oder konsultativen Abstimmung vor.
Robert W. Kuipers, ergänzt dies wie folgt: "Gute Corporate Governance
und erhöhte Transparenz schaffen Vertrauen und Glaubwürdigkeit, was
zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden kann. Die Integrität der
Geschäftsleitungsmitglieder, aber auch die Unabhängigkeit des
Verwaltungsrats sind Grundvoraussetzungen dafür."
Hintergrundinformationen zur Studie:
Corporate Governance und Transparenz in der Offenlegung von
Gehältern und Vergütungen der Geschäftsführung zählen zu den
wichtigsten und meistdiskutierten Wirtschaftsthemen der vergangenen
Jahre. Für die Studie "Executive Compensation and Disclosure" von PwC
wurden die Geschäftsberichte 2006 von 61 Unternehmen, die an der SWX
kotiert wurden, analysiert. Dabei wurde überprüft, ob der Grad der
Transparenz die bisherigen Richtlinien erfüllt hat, und gleichzeitig
verglichen, inwiefern er bereits der neuen Gesetzgebung entspricht.
PwC verfolgt die wesentlichen Entwicklungen in der aktienbasierten
Vergütung bereits seit 2002 und hat im Rahmen des "2007 Global Equity
Incentives Survey" im Frühjahr 2007 152 multinationale Unternehmen zu
ihren internationalen Beteiligungsplänen befragt.

Kontakt:

Dr. Robert W. Kuipers
Partner Human Resources Services
E-Mail: robert.kuipers@ch.pwc.com

Remo Schmid
Partner Human Resources Services
E-Mail: remo.schmid@ch.pwc.com

Claudia Sauter
Leiterin Public Relations
E-Mail: claudia.sauter@ch.pwc.com

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