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Steuerverwaltung des Kantons Glarus: Wesentliche Steuerentlastungen und Neuerungen im Steuergesetz

Glarus (ots)

Neuerungen ab 1. Januar 2009: Juristische Personen
um 50 Prozent entlastet
Am 4. Mai 2008 hat die Landsgemeinde mit grossem Mehr der 
Teilrevision des Steuergesetzes zugestimmt. Die Revision bringt eine 
erhebliche Entlastung bei der Gewinnsteuer für juristische Personen. 
Der leicht progressive Steuersatz mit einer Maximalbelastung von 13,5
Prozent einfacher Steuer wurde auf einen proportionalen Satz mit 9 
Prozent einfacher Steuer gesenkt. Die Reduktion beträgt im Maximum 
ein Drittel und betrifft die meisten Kapitalgesellschaften im Kanton.
Mit dieser Entlastung hat der Kanton die juristischen Personen seit 
2001 um 50 Prozent entlastet.
Die natürlichen Personen profitieren bei der Vermögensbesteuerung.
Die Freibeträge für Alleinstehende und gemeinsam steuerpflichtige 
Ehegatten wurden um 50 Prozent auf 75'000 bzw. Fr. 150'000 Franken 
erhöht.
Neuerungen ab 1. Januar 2010: Mittelstand zahlt deutlich weniger
Der Landsgemeindeentscheid vom 3. Mai 2009 über die Änderungen des
Steuergesetzes bringt sowohl für die natürlichen als auch für die 
juristischen Personen attraktive Entlastungen. Durch die Einführung 
eines neuen Grundtarifs sowie eines Teilsplittings für in 
ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige sowie für getrennt lebende,
geschiedene, verwitwete und ledige Steuerpflichtige, die mit Kindern 
zusammenleben, werden die steuerpflichtigen natürlichen Personen um 
mindestens 10 Prozent entlastet. Die höchste Entlastung tritt dabei 
vor allem bei Einkommen zwischen 50'000 und 300'000 Franken - also 
beim Mittelstand - ein.
Bei den juristischen Personen werden Kapitalsteuer und 
Gewinnsteuer verrechnet: die Kapitalsteuer entfällt, wenn zumindest 
im gleichen Ausmass eine Gewinnsteuer geschuldet ist.
Steuerkalkulator
Ab sofort steht für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften auf
der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung ein Steuerkalkulator für
die Berechnung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten 
Bundessteuer zur Verfügung (Steuerberechnung ab Steuerjahr 2009 unter
www.gl.ch / Departement Finanzen und Gesundheit / Steuern / 
Steuerkalkulator).
Für die Berechnung der Steuern von natürlichen Personen dient der 
externe Link auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung auf die
online Steuerberechnung der eidgenössischen Steuerverwaltung.

Kontakt:

Kantonale Steuerverwaltung
Tel.: +41/55/646'61'50
Fax: +41/55/646'61'98
E-Mail: Steuerverwaltung@gl.ch

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