Tous Actualités
Suivre
Abonner Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori

Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori

Keine IV-Rente unter 30 Jahren!

Zürich (ots)

Bei der Reform der Invalidenversicherung geht der Bundesrat zu wenig entschlossen vor. Obwohl die IV nach wie vor ein jährliches Defizit von 600 Millionen Franken einfährt und 13 Milliarden Franken Schulden bei der AHV hat, scheut er sich vor strukturellen Reformmassnahmen. Angesichts der hohen Neurentner-Zahlen bei Jugendlichen postulieren die Arbeitgeber deshalb einen Kurswechsel: Die Berentung von unter 30-Jährigen muss künftig die Ausnahme sein. Wichtig auch: Das Parlament muss über die Kinderrenten und Reisekosten rasch weitere Einsparungen beschliessen.

Dass der Bundesrat zu einer neuen IV-Reform ansetzt, ist wichtig und richtig. Nach dem Scheitern der IV-Revision 6b war eine Wiederaufnahme der Reformarbeiten unerlässlich. Die Reform, die der Bundesrat nun vorlegt, enthält denn auch sinnvolle qualitative Massnahmen - etwa einen verstärkten Fokus auf Kinder und Jugendliche und psychisch beeinträchtigte Menschen. Zusätzliche Sparmassnahmen will der Bundesrat aber nicht ergreifen - obwohl dies zwingend wäre. Vergessen wir nicht: Die IV ist nicht saniert. Nach Abzug des befristeten Mehrwertsteuer-Zuschlags und der Schuldzins-Übernahme durch den Bund fuhr die IV 2014 erneut ein strukturelles Defizit von über einer halben Milliarde Franken ein. Zudem hat die IV immer noch gut 13 Milliarden Franken Schulden bei der AHV. Selbst wenn die Bedingungen günstig sind, werden diese Schulden nicht vor 2030 abgetragen sein. Fünf Jahre später als ursprünglich versprochen.

Gerade die Massnahmen für Kinder und Jugendliche zeigen, dass das Konzept des Bundesrats zu wenig weit geht. Angesichts der hohen Neurenten-Zahlen bei jungen Erwachsenen - allein bei den 18- bis 24-Jährigen werden jährlich rund 2000 Menschen verrentet - müssen frühe Berentungen künftig konsequent verhindert werden. Der Arbeitgeberverband postuliert deshalb eine Prinzipienumkehr: Die Berentung von unter 30-Jährigen muss die Ausnahme sein. Renten sollen Kindern und Jugendlichen mit schweren Geburtsgebrechen vorbehalten sein, die keine Aussicht auf einen Job im ersten Arbeitsmarkt haben. Die übrigen jungen Menschen müssen über positive Arbeitsanreize und gezielte Unterstützungsmassnahmen beruflich Tritt fassen können. So soll anstelle der Rente ein befristetes Taggeld ausbezahlt werden, das einerseits die nötigen Anreize setzt, andererseits mit spezifischen Eingliederungsmassnahmen verknüpft wird. «Wir verhindern damit, dass junge Menschen 45 Jahre lang IV und Ergänzungsleistungen beziehen und gesellschaftlich abseitsstehen», sagt Roland A. Müller, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

Weiter fordern die Arbeitgeber, dass das Parlament über die Kinderrenten (Renten für IV-Bezüger mit Kindern) und die Reisekosten rasch weitere Einsparungen beschliesst. Die nationalrätliche Sozialkommission hatte 2014 entschieden, diese im Rahmen von 6b sistierten Sparmassnahmen wieder zu lancieren. Damit liesse sich die IV um immerhin 100 Millionen Franken pro Jahr entlasten. Auch verlangen die Arbeitgeber, dass im Rahmen des neuen, stufenlosen Rentensystems erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent Anspruch auf eine Vollrente besteht. Nur so entfaltet das System die gewünschte Anreizwirkung. Der Bundesrat hat hier einen unglaubwürdigen Zickzack-Kurs eingeschlagen: Bei der Revision 6b sprach er sich noch klar für einen Invaliditätsgrad von 80 Prozent aus und belegte die damit verbundenen erwünschten Anreize gar anhand einer Studie; in seiner Reformvorlage nun schlägt er alternativ einen Vollrenten-Anspruch bereits ab 70 Prozent Invalidität vor.

Keine gesetzlichen Zwänge

Last but not least lehnt der Arbeitgeberverband das Ansinnen des Bundesrats entschieden ab, wonach Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den Dachverbänden der Arbeitswelt gesetzlich verankert werden sollen. Solche Zwangsmassnahmen sind weder erforderlich noch praktikabel. Das bisherige - freiwillige - Engagement der Arbeitgeber in der beruflichen Eingliederung ist ein Erfolg. Das belegen auch die jüngsten Eingliederungszahlen der IV-Stellen-Konferenz: Über 20'000 Menschen mit gesundheitlichen Problemen konnten 2015 ihren Job behalten oder eine neue Anstellung finden. Mehr als je zuvor. Insgesamt konnten seit 2012 rund 75'000 beeinträchtigte Menschen im Arbeitsmarkt verbleiben bzw. in den Arbeitsmarkt zurückkehren.

Gesetzliche Verpflichtungen sind aber nicht nur überflüssig, sie sind schlimmstenfalls kontraproduktiv. Erfolge bei der beruflichen Eingliederung benötigen bedürfnisgerechte und flexible Strukturen. Initiativen wie der Verein Compasso, der unter dem Patronat des Arbeitgeberverbands alle zentralen Akteure in der beruflichen Integration vernetzt, machen es vor. Starre gesetzliche Vorschriften stehen dem im Wege.

Kontakt:

Roland A. Müller, Direktor, Tel. 079 220 52 29,
mueller@arbeitgeber.ch
Martin Kaiser, Ressortleiter Sozialpolitik, Tel. 079 517 68 26,
kaiser@arbeitgeber.ch

Plus de actualités: Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori
Plus de actualités: Schweizerischer Arbeitgeberverband / Union patronale suisse / Unione svizzera degli imprenditori
  • 04.03.2016 – 15:59

    Lösung im Sinne der Wirtschaft muss Bilaterale sichern

    Zürich (ots) - In seiner Botschaft zur Masseneinwanderungs-Initiative zuhanden des Parlaments hält der Bundesrat an seinem Plan fest, die neue Zuwanderungsregelung mit einem Schutzklausel-Mechanismus umzusetzen. Oberstes Ziel ist nach wie vor eine Einigung mit der EU. Damit wie auch mit der Vorbereitung der Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien signalisiert der Bundesrat klar, die bilateralen Verträge ...

  • 21.01.2016 – 13:42

    Renten sichern, aber nicht ausbauen

    Zürich (ots) - Die Wirtschaft fordert geschlossen eine rasche und finanziell verkraftbare Reform der Altersvorsorge. Ein Leistungsausbau kommt nicht infrage, strukturelle Massnahmen sind dafür zentral: Rentenalter 65 für beide Geschlechter und - bei Bedarf - eine schrittweise Anhebung des Rentenalters im Rahmen einer Stabilisierungsregel für die AHV. Nur so lässt sich angesichts der demografischen Herausforderungen ...

  • 18.12.2015 – 17:59

    Bundesrat lässt Sozialpartnern den Vortritt

    Zürich (ots) - Der Bundesrat verzichtet darauf, in seine Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative neben einer Schutzklausel auch neue Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt aufzunehmen. Er überlässt die Lösung entsprechender Probleme den Sozialpartnern. Zudem legt er den Fokus bei der Fachkräfte-Initiative künftig auf vier besonders betroffene Branchen. Der Schweizerische ...