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Schweizer Laborleiterverband

Stellungnahme Schweizer Laborleiterverband: Optimierung der Kosten medizinischer Analysen? Ja, aber nicht mit dem Rasenmäher!

Luzern (ots)

Das Bundesamt für Gesundheit hat angekündigt, den
Taxpunktwert für medizinische Analysen auf den 1.1.2006 um 10% zu
senken. Damit würden sämtliche Analysen 10% billiger und es könnten
10% der Kosten medizinischer Analytik eingespart werden. Das
Bundesamt begründet seinen Entscheid weiter mit der Tatsache, das die
eidg. Analysenliste seit 1994, dem Jahr ihrer Einführung, nicht mehr
revidiert worden sei.
Dies ist nicht richtig.
Richtig ist, dass seit 1995 eine paritätisch zusammengesetzte
(Kostenträger und Leistungserbringer) Arbeitsgruppe im Auftrag erst
des Bundesamtes für Sozialversicherung und seit 2004 des BAG laufend
revidiert. Hierbei werden die Grundsätze der Wirksamkeit,
Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit strikt und unter Aufsicht der
Ämter angewendet. Ausserdem wird die Arbeit überwacht von einer durch
den Bund installierten eidgenössischen Analysenkommission, die
zweimal jährlich tagt. Grundlage für diese sehr restriktiv
gehandhabte Tarifierung der gegenwärtig gültige Taxpunkwert von einem
Franken.
Richtig ist auch, dass bereits im Jahre 1997 die Tarife der 50
häufigsten Analysen in Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern um
10% gesenkt worden sind. Ausserdem ist durch das damals zuständige
Bundesamt für Sozialversicherungen eine ebenfalls paritätisch
zusammengesetzte  Arbeitsgruppe und eine professionelle Organisation
beauftragt worden, das Sparpotenzial der Analysenliste zu
untersuchen. Diese Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass weitere
Senkungen vieler Tarifpositionen möglich wären und hat entsprechende
Vorschlage unterbreitet. Dies Vorschläge ruhen seit fünf Jahren in
den Schubladen der Behörden.
Mit dem Entscheid der Behörden, die Tarife nun nach dem
Rasenmäherprinzip zu senken, wird die Arbeit aller dieser (grossteils
ehrenamtlich tätigen) Arbeitsgruppen desavouiert. Zudem wird ein
Sparpotenzial an einem Ort vermutet, wo es sich gar nicht befindet.
Die nun dekretierte Massnahme führt aber vor allem dazu, dass die
aufwendigen und wirtschaftlich tarifierten Analysen nicht mehr zeit-
und qualitätsgerecht durchgeführt werden können. Dies schadet dem
Patienten, da er hierdurch längere und aufwendigere Behandlungen
finanzieren muss.
Die effektiv anpassbaren Tarife weniger aufwendiger Analysen
hingegen bleiben weiterhin zu hoch, so dass der bekannte Missbrauch
des Tarifsystems durch die widerrechtliche Rabattgewährung nicht
effizient bekämpft werden kann.
Es wird der Eindruck erweckt, es wäre nun endlich etwas geschehen.
In Wahrheit aber wird, wohl aus Ratlosigkeit, der Rundumschlag dem
Dialog und effizienten Massnahmen vorgezogen. Wie lange soll dies
noch so weitergehen?
Auskünfte für die Medien erteilt der Präsident des Schweizer
Laborleiterverbandes, Herr Dr. med. Willi G. Conrad:

Kontakt:

Dr. med. Willi G. Conrad
Labormedizin FAMH
Bio-Analytica AG
Maihofstrasse 95a
6000 Luzern 6
Tel.: +41/41/429'31'31
Fax.: +41/41/429'31'30
E-Mail: W.conrad@bioanalytica.ch