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veb.ch empfiehlt (minimale) doppelte Buchhaltung statt «Milchbüchlein»

Dietikon (ots)

Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht können sich Kleinstunternehmen auf das Führen einer Einnahmen-Ausgabenrechnung und der Vermögenslage beschränken. Von diesem «Milchbüchlein» rät veb.ch ab, und empfiehlt eine (minimale) doppelte Buchhaltung zu führen. Der veb.ch-Leitfaden mit einem Muster-Kontenrahmen ist ab sofort als Broschüre oder unter www.veb.ch erhältlich.

Seit der Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrecht per 1.1.2013 reicht für Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit weniger als CHF 500'000.- Umsatzerlös im letzten Geschäftsjahr eine einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung sowie eine Aufstellung über die Vermögenslage. Die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung sind jedoch sinngemäss anzuwenden. "Die vom Parlament gut gemeinte Entlastung der KMU ist Augenwischerei und verfehlt bei genauerem Hinsehen ihr eigentliches Ziel", sagt Herbert Mattle, Präsident des veb.ch, des grössten Schweizer Verbands für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen. Dem möglichen, aber äusserst fraglichen Zeit- und Effizienzgewinn stehen zahlreiche gewichtige Nachteile entgegen. Das «Milchbüchlein» erfüllt beispielsweise die formellen Anforderungen für die Abrechnung der Mehrwertsteuer nur mangelhaft, zudem unterliegen Unternehmen dieser in der Regel bereits ab einem Umsatz von CHF 100'000. Weitere Nachteile können sich laut Herbert Mattle auch bei den stillen Reserven ergeben. Diese werden unter Umständen nicht vollständig zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausgeschöpft. Bei der Vermögensaufstellung drohen den Betrieben sogar aufwändige Erhebungen im Nachhinein.

Mehr Glaubwürdigkeit mit doppelter Buchhaltung

Die Vorteile bei der Führung einer (minimalen) doppelten Buchhaltung liegen auf der Hand. Mit der Systematik einer doppelten Buchhaltung nimmt die Fehleranfälligkeit deutlich ab, die Transparenz steigt und die tatsächliche finanzielle Lage ist besser nachvollziehbar. veb.ch zeigt mit einem Leitfaden, wie ein Kleinstunternehmen mit einem (minimalen) Kontenrahmen ohne grösseren Aufwand die Buchhaltung führen kann. Denn mit dem «Milchbüchlein» allein kann die Glaubwürdigkeit gegenüber den Steuerbehörden, den Kapitalgebern und anderen Interessensgruppen leiden. Der veb.ch-Leitfaden zur Einnahmen-Ausgabenrechnung ist ab sofort unter: www.veb.ch, Publikationen, Rechnungswesen, abrufbar oder kann als Broschüre bei veb.ch, Postfach 1262, 8021 Zürich kostenlos bestellt werden.

Publikationen für die Praxis

Mit 8000 Mitgliedern ist veb.ch der grösste Schweizer Verband für Rechnungslegung, Controlling und Rechnungswesen und führender Weiterbildungsveranstalter in diesen Fachgebieten sowie Träger der höheren eidg. Prüfungen im Finanz- und Rechnungswesen. Mit der Inkraftsetzung des neuen Rechnungslegungsrechts im OR per 1. Januar 2013 hat der veb.ch das Standardwerk «Schweizer Kontenrahmen KMU» mit einem Autorenteam neu überarbeitet. Dieses Buch erscheint im Herbst 2013 im Verlag SKV.

www.veb.ch

Kontakt:

Herbert Mattle
Präsident veb.ch
Schwerzimattstrasse 69
8912 Obfelden
Tel.: +41/79/401'64'75

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