Schweiz. Verein Homöopathischer Ärztinne
Homöopathen kämpfen für ihren Arzneimittel-Schatz
Aarau (ots)
Am 61. Kongress der Liga Medicorum Homoeopathica Internationalis im KKL in Luzern referiert Julia Dionova (Medical Reviewer bei Swissmedic) am Samstagmorgen, 14. Oktober 2006, 11.00 Uhr, über das Thema "Möglichkeiten der vereinfachten Zulassung homöopathischer Arzneimittel nach der neuen Verordnung für komplementäre Arzneimittel." Die Homöopathie-Ärzte sind über die Folgen der neuen Regelungen besorgt: zahlreiche bewährte Heilmittel werden vom Markt verschwinden, weil die Zulassung komplizierter und teurer wird. Der Schweizerische Verein homöopathischer Ärztinnen und Ärzte SVHA fordert ausserdem, dass die Homöopathie wieder von der Grundversicherung übernommen wird.
Swissmedic hat Anfang Oktober 2006 die neue Verordnung für Arzneimittel der Komplementärmedizin in Kraft gesetzt. Die Heilmittelbehörde setzt die Zulassungshürden und die Gebühren derart hoch an, dass Hunderte von Arzneimitteln der Homöopathie vom Markt verschwinden. "Die Behandlungsmethoden und die Medikation der Komplementärmedizin sind individuell auf die Patientinnen und Patienten abgestimmt. Mit jedem Heilmittel, das vom Markt genommen werden muss, kann eine spezifische Krankheit eines Patienten weniger behandelt werden", erklärte Dr. med. Clemens Dietrich, Präsident des 61. Kongresses der Liga Medicorum Homoeopathica Internationalis im KKL in Luzern. Der SVHA fordert, dass Swissmedic die vom Gesetzgeber vorgeschriebene "vereinfachte Zulassung" konsequent umsetzt. "Es ist inakzeptabel, wenn die bewährte Medikamente wegen bürokratischer Hürden nicht mehr abgegeben werden können", sagt der SVHA-Präsident Dr. Bruno Ferroni.
Der SVHA fordert, dass die klassische Homöopathie wieder in die Grundversicherung aufgenommen wird. Das Programm Evaluation Komplementärmedizin PEK hat wissenschaftlich gültig nachgewiesen, dass die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt sind. Im PEK-Schlussbericht steht, dass die Schulmedizin bei bestimmten Indikationen (Schwangerschaft, Kinder) keine Alternativen kennt. Die im Krankenversicherungsgesetz KVG vorgesehene umfassende Gesundheitsversorgung steht nicht mehr allen Personen zur Verfügung. Das PEK hat gezeigt, dass die Komplementärmedizin gegenüber der konventionellen Medizin mehr chronisch kranke Personen behandelt, und dass die Patienten mit der Behandlung zufriedener sind. Eine aktuelle Studie der Universität Bern zeigt, dass die Behandlungskosten pro Patient in der Schul- und in der Komplementärmedizin praktisch identisch sind.
Die Thurgauer SP-Nationalrätin Edith Graf-Litscher hat an der Session in Flims einen Antrag auf eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission GPK verlangt. Der SVHA geht davon aus, dass Bundesrat Couchepin den rechtlichen Ermessensspielraum überschritten hat, als er die Homöopathie aus der Grundversicherung ausschloss. Die GPK hat zu prüfen, ob der Entscheid rechtswidrig erfolgte.
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