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SVAMV Schweizerischer Verband alleinerzi

Keine Experimente auf dem Rücken der Scheidungskinder

Zürich (ots)

Der Schweizerische Verband alleinerziehender Mütter
und Väter SVAMV wehrt sich gegen das realitätsfremde Familienrecht,
das einige Männerorganisationen heute vorgestellt haben. "Die Kritik
der Alleinerziehenden richtet sich nicht gegen die Zielsetzungen,
aber gegen die konkrete Ausformulierung des Gesetzes", sagt
Zentralsekretärin Anna Hausherr.
Konkret befürchtet der SVAMV, dass mit der zwangsweisen
gemeinsamen Sorge bei der Scheidung die Interessen der Kinder nicht
besser gewahrt würden. "Die Definition des Kindswohls ist eh' schon
sehr schwammig. Sicherlich aber ist es dem Kindswohl nicht
zuträglich, wenn es vermehrt Konflikte zwischen den Eltern ertragen
muss. - Oder sich sogar noch als Grund für solche Konflikte
empfindet." Genau das befürchtet der SVAMV aber, wenn die gemeinsame
Sorge zum Regelfall erklärt werden soll: "Warum soll nach der
Scheidung plötzlich möglich sein, was vorher nicht funktioniert hat
und zur Trennung geführt hat?"
Zu liberale Übereinkunft der Eltern
Gefährlich erscheint dem SVAMV auch die Möglichkeit, dass mit dem
Vorschlag die Eltern eine Betreuungsvereinbarung ausarbeiten können,
ohne dass diese von irgend einer Instanz überprüft wird. "Die Praxis
zeigt, dass sich heute sogar sogenannte Fachleute schwer tun damit,
faire Regelungen zu finden. Der Gesetzesvorschlag erlaubt
irgendwelche Regelungen ohne jegliche Überprüfung, ob das Kindswohl
auch tatsächlich im Vordergrund steht." Unfaire
Scheidungskonventionen sind aber in der Praxis häufig der Auslöser
von Konflikten, unter denen die Kinder leiden.
Falsche Ausgangsbedingungen
"Der Vorschlag geht von verschiedenen Ausgangsbedingungen aus, die
- leider - schlicht und einfach nicht der Realität entsprechen", sagt
SVAMV Zentralsekretärin Anna Hausherr. So identifizieren die
Männerorganisationen beispielweise einen "Megatrend" darin, dass die
Einkommenunterschiede zwischen Männern und Frau schnell verschwänden.
"Jeder, der die Entwicklungen der Vergangenheit beobachtet weiss
doch, dass eben Frauen im Durchschnitt nach wie vor weit weniger
verdienen als Männer. Und dass diese Unterschiede nur sehr langsam
verschwinden." Das führt gemäss SVAMV dazu, dass die neue gesetzliche
Regelung, nach der beide Elternteile zu gleichen Teilen
Kinderbetreuung leisten müssten, finanziell gar nicht umsetzbar ist.
"Das vorgeschlagene Gesetz ist ein Gesetz für Reiche. Weniger gut
verdienende Väter und Mütter können die gesetzlichen Vorgaben gar nie
erfüllen. Damit ist der Vorschlag diskriminierend", sagt Anna
Hausherr. Darüber hinaus stellt sich die Frage: Wenn es schon heute
viele Familien trotz ehrlich em Bemühen nicht schaffen, die
Betreuungszeit zwischen Vater und Mutter je hälftig aufzuteilen,
warum soll das denn nach einer Scheidung oder Trennung plötzlich
möglich werden?
Wirklich wachsende Bereitschaft?
Auch bei der wachsenden Bereitschaft von Männern für
Betreuungsarbeit hat Hausherr Zweifel: "Wir beobachten, dass Väter
vermehrt mitreden möchten in der Erziehung. Wenn es um die konkrete
Betreuung der Kinder geht, hört das Interesse aber leider meist auf."
- Oft allerdings nicht aus bösem Willen, sondern weil die Arbeitgeber
auch nicht willens sind, Anstellungsbedingungen zu schaffen, welche
eine solche gemeinsame Kinderbetreuung ermöglichten.
Gleichwohl unterstützt auch der SVAMV die Gleichberechtigung
beider Elternteile in der Betreuungsarbeit und stimmt damit in der
grundsätzlichen Zielsetzung überein. "Das Gesetz ermöglicht schon
heute die gemeinsame Sorge, wenn beide Eltern sich das zutrauen und
wünschen." Dieses Modell müsse gestärkt und verbessert werden, ist
der SVAMV überzeugt.

Kontakt:

Anna Hausherr
Zentralsekretärin SVAMV
Mobile: +41/79/758'94'48
Internet: www.svamv.ch

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