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EANS-Adhoc: HeidelbergCement wehrt sich gegen Kartellbuße

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
Ausgliederung
26.06.2009
Im Kartellverfahren gegen deutsche Zementunternehmen hat das 
Oberlandesgericht Düsseldorf über den Einspruch von HeidelbergCement 
gegen den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2003 entschieden. Das Bußgeld 
in Höhe von 169,9 Mio. EUR leitet sich im Wesentlichen aus einem 
angenommenen kartellbedingten Mehrerlös ab und liegt um mehr als 80 
Mio. EUR unter dem damaligen Bußgeldbescheid.
HeidelbergCement bestreitet wesentliche Feststellungen des 
Sachverhalts sowie jeglichen Mehrerlös; dies gilt in gleicher Weise 
für den anhängigen Schadensersatzprozess. Unabhängig davon bestehen 
angemessene Rückstellungen zur Risikovorsorge.
Das Unternehmen hat bereits in der Verhandlung Rechtsbeschwerde 
eingelegt. Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung des 
Bundesgerichtshofs, die nicht vor 2010 erwartet wird, müssen keine 
Zahlungen geleistet oder Sicherheiten gestellt werden.
Heidelberg, den 26. Juni 2009
Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Dr. Brigitte Fickel
+49(0)6221/481-255
brigitte.fickel@heidelbergcement.com

Branche: Bau
ISIN: DE0006047004
WKN: 604700
Index: Midcap Market Index, MDAX, CDAX, Classic All Share, HDAX,
Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Hannover / Freiverkehr
Stuttgart / Regulierter Markt
Düsseldorf / Regulierter Markt
München / Regulierter Markt

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