Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Einleitung von Musterverfahren gegen ehemalige Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam
München (ots)
Die Münchner Kanzlei Rotter Rechtsanwälte hat im Auftrag zahlreicher Mandanten gegen die ehemaligen Schneider-Vorstände Benedikt Niemeyer und Ralf Adam wegen vorsätzlicher Veröffentlichung falscher Kapitalmarktinformationen Musterfeststellungsanträge nach dem Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (Kap-MuG) beim Landgericht München I eingereicht (Aktenzeichen: 4 O 25695/05). Das Verfahren ermöglicht es, entscheidungserhebliche Tatsachen bzw. Rechtsfragen einheitlich für eine Vielzahl von Klägern vom Oberlandesgericht München und gegebenenfalls später vom Bundesgerichtshof klären zu lassen.
In den Verfahren gilt es zu klären, ob die Ankündigung der zeitnahen Markteinführung des sogenannten "Schneider LaserTV", mit dem nach Konzernangaben eine neue Ära der Bilddarstellung im Konsumgütermarkt eingeläutet werden sollte, auf der Grundlage des Forschungs- und Entwicklungsstandes bei Schneider vertretbar war. Tatsächlich wurde von Schneider nie auch nur ein Prototyp des LaserTV vorgestellt, obwohl unter anderem bereits am 16. Oktober 2000 der "Durchbruch für Schneider LaserTV" gemeldet wurde.
Darüber hinaus soll geklärt werden, ob die Meldung stetiger Verbesserungen der Ergebnisentwicklung bei Schneider für die Jahre ab 1999 bis kurz vor Eintritt der Insolvenz Anfang 2002 durch Tatsachen unterlegt war. Unter anderem sollten die Konzernverluste 1999 und 2000 gegenüber den jeweiligen Vorjahren halbiert worden sein, 2002 sollte bereits ein deutlicher Jahresüberschuss erzielt werden. Völlig überraschend für den Kapitalmarkt erfolgte dann Ende Januar 2002 die Insolvenzanmeldung für alle Konzerngesellschaften.
Die Kläger werfen den Ex-Vorständen unter anderem vor, dass für das Geschäftsjahr 2000 Konzernverluste im Bereich der Unterhaltungselektronik nicht korrekt ausgewiesen, sondern unter vorsätzlichem Verstoß gegen Bilanzierungsvorschriften als angebliche Entwicklungsaufwendungen im Laserbereich aktiviert wurden.
"Die gegen die Beklagten erhobenen Vorwürfe sind so schwerwiegend, dass sie den Vergleich mit den großen Betrugsfällen am Neuen Markt, wie Infomatec und EM.TV, nicht zu scheuen brauchen", so Rechtsanwalt Felix Weigend von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte.
Hält das Landgericht München I die eingereichten Anträge für zulässig, so veröffentlicht es diese im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de). Der nächste Schritt wäre dann der Erlass eines sogenannten Vorlagebeschlusses an das Oberlandesgericht München, sofern innerhalb von vier Monaten mindestens neun weitere, inhaltsgleiche Musterfeststellungsanträge gestellt werden. "Da wir deutlich mehr als zehn Kläger vertreten und für alle kurzfristig Musteranträge einreichen werden, wird es höchstwahrscheinlich zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht München kommen", so Rechtsanwalt Weigend weiter.
Das Oberlandesgericht entscheidet dann per Musterentscheid für alle beteiligten Kläger verbindlich über zentrale Tatsachen und Rechtsfragen. Die Durchführung eines Musterverfahrens bringt für die Kläger erhebliche Vorteile. Zunächst wird das Kostenrisiko für die Kläger deutlich reduziert, weil die problematischen Tatsachen und Rechtsfragen mit Bindungswirkung für alle geklärt werden. Die Kosten für die Beweisaufnahme verteilen sich anteilig auf alle Kläger. Überdies sieht der Musterprozess vor dem Oberlandesgericht München keine weitere Rechtsanwaltsgebühr vor.
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