Deutsches Institut für Anlegerschutz berichtet falsch
Die EECH Group AG erwirkt zwei Einstweilige Verfügungen gegen das Deutsche Institut für Anlegerschutz (DIAS e.V.)
Hamburg (ots)
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Die Hamburger EECH Group AG und ihre Tochtergesellschaft im Bereich Erneuerbare Energien, EECH European Energy Consult Holding AG, haben in einem Rechtsstreit gegen das Deutsche Institut für Anlegerschutz und dessen Vorstand Herrn Volker Pietsch vor dem Landgericht Berlin zwei Einstweilige Verfügungen erwirkt. Künftig wird dem DIAS und Herrn Pietsch untersagt, falsche und fehlerhaft recherchierte Aussagen über die EECH Group AG und die EECH European Energy Consult Holding AG zu verbreiten. Dies hatte der Verein in seiner, am 02.11.2006 herausgegebenen und auf einer Pressekonferenz vorgestellten, sogenannten Warnliste in erheblichem Umfang getan.
Dem Verein droht demnach fortan bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 Euro. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die angebliche "wissenschaftliche Studie" in mehreren Punkten falsch ist. Die von dem DIAS vorgenommene Aufnahme der EECH Group AG und ihrer Tochter in die Liste ist daher nicht nachzuvollziehen.
Die aktuellen Geschäftszahlen und Entwicklungen der EECH Group AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften sind unter der Domain www.eech-group.de einsehbar.
Pressekontakt:
Tarik Ersin Yoleri
EECH Group AG
Vorstand
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Tel: (040) 28 40 65 0