Cellectis und Regeneron unterzeichnen Vertrag über Anwendung der homologen Rekombinationstechnologie
Biocitech, Frankreich (ots/PRNewswire)
Das Unternehmen Cellectis SA gab heute die Unterzeichnung eines Vertrags mit Regeneron Pharmaceuticals, Inc. bekannt, der die Verwendung von Patenten von Cellectis, die sich auf bestimmte Anwendungen der homologen Rekombination zur Schaffung innovativer humanmedizinischer Therapien erstrecken, regeln soll, einschliesslich die Entwicklung vollständig humaner monoklonaler Antikörper. Als Teil der Übereinkunft wird Cellectis eine Vorauszahlung in Höhe von 12.450.000 Dollar von Regeneron erhalten. Darüber hinaus wird Regeneron in das Firmenkapital von Cellectis investieren.
Mit diesem Vertrag wird ein Streit zwischen den beiden Unternehmen über die Auslegung eines Lizenzvertrages beigelegt, den Cellectis und Regeneron im Dezember 2003 miteinander geschlossen hatten. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte Regeneron Lizenzen für bestimmte Patente und Patentanmeldungen in Bezug auf ein Verfahren zum spezifischen Austausch der Kopie eines Gens im Empfängergenom mittels homologer Rekombination erworben. Dem Vertrag zufolge wird Regeneron eine Vorschusszahlung in Höhe von 12.450.000 Dollar an Cellectis leisten. Darüber hinaus wird Regeneron eine niedrige einstellige Lizenzgebühr an Cellectis entrichten, die sich anhand der Einnahmen berechnet, welche Regeneron durch jegliche zukünftigen Lizenzen oder Verkäufe von Produkten oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Regenerons VelociGene(R) oder VelocImmune(R) erzielt. Hinsichtlich Regenerons Lizenzabkommen bezüglich VelocImmune mit AstraZeneca UK Limited und Astellas Pharma Inc. bzw. Regenerons Kooperationsvertrag mit sanofi-aventis vom November 2007 fallen keine Lizenzgebühren an. Ausserdem fallen unter Berücksichtigung anderer im Vertrag festgelegter Gegenleistungen keine Lizenzgebühren für Einnahmen aus dem kommerziellen Verkauf von mittels Regenerons VelocImmune-Technologie hergestellter Antikörper an.
Regeneron und Cellectis gingen ausserdem eine Zeichnungsvereinbarung ein, die Regeneron dazu verpflichtet, 368.301 Stammaktien von Cellectis mit einem Nominalwert von 0,05 Euro je Aktie zu einem Preis von 8,63 Euro je Aktie für insgesamt 3.178.437,63 Euro zu erwerben. Die Zeichnung unterliegt der vorherigen Zustimmung durch den Verwaltungsrat und die Aktionäre von Cellectis auf einer ausserordentlichen Vollversammlung, die spätestens am 30. Oktober 2008 stattfinden muss.
Informationen zu den lizenzierten Patenten:
Der Vertrag bezieht sich auf die Patente des Institut Pasteur, welche bestimmte Anwendungen der homologen Rekombination abdecken (US-Patentnummern: 6 528 313, 6 638 768 und 6 528 314, japanische Patentnummern: 3059481, 3298842 und 3298864 und europäische Patente EP 419 621 und 682 112). Als exklusiver Lizenznehmer dieser Patente darf Cellectis das Verfahren der gezielten Integration von DNA-Sequenzen nutzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Cellectis S.A., Dr. David J.D. Sourdive, Vice President Corporate Development, Tel.: +33(0)1-41-83-99-00, E-Mail: sourdive@cellectis.com ; http://www.cellectis.com Alize Public Relations, Caroline Carmagnol, Tel.: +33(0)6-64-18-99-59, E-Mail: caroline@alizerp.com .
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