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Cellectis und Regeneron unterzeichnen Vertrag über Anwendung der homologen Rekombinationstechnologie

Biocitech, Frankreich (ots/PRNewswire)

Das Unternehmen
Cellectis SA gab heute die Unterzeichnung eines Vertrags mit
Regeneron Pharmaceuticals, Inc. bekannt, der die Verwendung von
Patenten von Cellectis, die sich auf bestimmte Anwendungen der
homologen Rekombination zur Schaffung innovativer humanmedizinischer
Therapien erstrecken, regeln soll, einschliesslich die Entwicklung
vollständig humaner monoklonaler Antikörper. Als Teil der
Übereinkunft wird Cellectis eine Vorauszahlung in Höhe von 12.450.000
Dollar von Regeneron erhalten. Darüber hinaus wird Regeneron in das
Firmenkapital von Cellectis investieren.
Mit diesem Vertrag wird ein Streit zwischen den beiden
Unternehmen über die Auslegung eines Lizenzvertrages beigelegt, den
Cellectis und Regeneron im Dezember 2003 miteinander geschlossen
hatten. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte Regeneron Lizenzen für
bestimmte Patente und Patentanmeldungen in Bezug auf ein Verfahren
zum spezifischen Austausch der Kopie eines Gens im Empfängergenom
mittels homologer Rekombination erworben. Dem Vertrag zufolge wird
Regeneron eine Vorschusszahlung in Höhe von 12.450.000 Dollar an
Cellectis leisten. Darüber hinaus wird Regeneron eine niedrige
einstellige Lizenzgebühr an Cellectis entrichten, die sich anhand der
Einnahmen berechnet, welche Regeneron durch jegliche zukünftigen
Lizenzen oder Verkäufe von Produkten oder Dienstleistungen im
Zusammenhang mit Regenerons VelociGene(R) oder VelocImmune(R)
erzielt. Hinsichtlich Regenerons Lizenzabkommen bezüglich VelocImmune
mit AstraZeneca UK Limited und Astellas Pharma Inc. bzw. Regenerons
Kooperationsvertrag mit sanofi-aventis vom November 2007 fallen keine
Lizenzgebühren an. Ausserdem fallen unter Berücksichtigung anderer im
Vertrag festgelegter Gegenleistungen keine Lizenzgebühren für
Einnahmen aus dem kommerziellen Verkauf von mittels Regenerons
VelocImmune-Technologie hergestellter Antikörper an.
Regeneron und Cellectis gingen ausserdem eine
Zeichnungsvereinbarung ein, die Regeneron dazu verpflichtet, 368.301
Stammaktien von Cellectis mit einem Nominalwert von 0,05 Euro je
Aktie zu einem Preis von 8,63 Euro je Aktie für insgesamt
3.178.437,63 Euro zu erwerben. Die Zeichnung unterliegt der
vorherigen Zustimmung durch den Verwaltungsrat und die Aktionäre von
Cellectis auf einer ausserordentlichen Vollversammlung, die
spätestens am 30. Oktober 2008 stattfinden muss.
Informationen zu den lizenzierten Patenten:
Der Vertrag bezieht sich auf die Patente des Institut Pasteur,
welche bestimmte Anwendungen der homologen Rekombination abdecken
(US-Patentnummern: 6 528 313, 6 638 768 und 6 528 314, japanische
Patentnummern: 3059481, 3298842 und 3298864 und europäische Patente
EP 419 621 und 682 112). Als exklusiver Lizenznehmer dieser Patente
darf Cellectis das Verfahren der gezielten Integration von
DNA-Sequenzen nutzen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
    Cellectis S.A.,
    Dr. David J.D. Sourdive,
    Vice President Corporate Development,
    Tel.: +33(0)1-41-83-99-00,
    E-Mail:  sourdive@cellectis.com ;
    http://www.cellectis.com
    Alize Public Relations,
    Caroline Carmagnol,
    Tel.: +33(0)6-64-18-99-59,
    E-Mail:  caroline@alizerp.com .

Pressekontakt:

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Cellectis S.A.,
Dr. David J.D. Sourdive, Vice President Corporate Development, Tel.:
+33(0)1-41-83-99-00, E-Mail: sourdive@cellectis.com,
http://www.cellectis.com. Alize Public Relations, Caroline Carmagnol,
Tel.: +33(0)6-64-18-99-59, E-Mail: caroline@alizerp.com