Initiative Volkssouveränität statt Behördenpropaganda: Unter dem Titel "Freie Meinung" wird der Abstimmungskampf lanciert
Zürich (ots)
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Die vor knapp vier Jahren eingereichte Initiative gelangt am 1. Juni 2008 zur Abstimmung. Am Dienstag, 8. April zeigten sich die Initianten in Bern zuversichtlich. Die Problematik der Einflussnahme von Behörden auf die Meinungsbildung ist grundsätzlich erkannt. Das Thema wurde in den letzten Jahren auch von Medien wiederholt aufgegriffen.
Gerade das immer häufigere Auftreten von Bundesräten im eigentlichen Abstimmungskampf stösst den Initianten sauer auf. Das hat nichts mehr damit zu tun, dass das Volk wissen soll, wie der Bundesrat zu einer Vorlage steht. Der Bundesrat macht sich mit seinem Eingreifen in den Abstimmungskampf zum Gegner eines Teils der Bevölkerung, was letztlich auch die in den letzten Jahren erlebte Polarisierung fördert.
Die Initiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" verlangt eine rechtzeitige, vollständige und faire Information der Stimmberechtigten, die spätestens bis zum Abschluss der parlamentarischen Beratung erfolgen soll. Im darauf folgenden Abstimmungskampf will die Initiative von Bundesrat und Verwaltung mehr Zurückhaltung und die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze fordern. Der Bundesrat soll sich während dieser Zeit auf die Informationen im Abstimmungsbüchlein und eine kurze Information an die Bevölkerung über Radio und Fernsehen beschränken, wie dies heute bereits der Fall ist.
Transparenz wäre billiger
Angaben über die Kommunikationsausgaben des Bundes sind schwierig. Zwar werden seit einigen Jahren Zahlen veröffentlicht und Beträge zwischen 60 und 80 Millionen Franken pro Jahr erwähnt. Darin nicht enthalten sind aber gesetzlich vorgeschriebene Aktivitäten, also etwa Erläuterungen zu Abstimmungen und Übersetzungen. Zusätzliche 140 Millionen Steuerfranken werden gemäss Angaben der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 13. Oktober 2006 jährlich für rund 2400 Aufträge an externe Agenturen zum Lobbying und zur Beeinflussung politischer Entscheidungsträger aufgewendet. - Transparente Information wäre ohne Zweifel billiger, weil sie im Gegensatz zur Beeinflussung der Bürger kaum Kosten verursacht.
Stimmberechtigte ernst nehmen
Das politische System der Schweiz sieht vor, dass sich Stimmberechtigte als gleichberechtigte Partner der Parlamente zu Vorlagen äussern. Dieses in der Verfassung verbriefte Recht muss auch von Behörden respektiert werden. Es kann nicht angehen, dass im Namen der Information die Meinungsbildung so beeinflusst wird, dass die Entscheidungen lediglich noch nachvollzogen werden. Die Intervention von Behörden während des Abstimmungskampfes ist nur in Ausnahmen zulässig, nicht aber, um die Stimmenden zur Annahme oder Ablehnung einer Vorlage zu bewegen. Die jahrzehntelange, erfolgreiche und von der Initiative wieder aufgegriffene Praxis der Unterteilung in eine Zeit bis zum Abschluss der parlamentarischen Beratung und eine Phase des eigentlichen Abstimmungskampfes wird zu mehr sachlicher Information beitragen.
Bundesrat auf der Seite der Finanzschwachen?
Die hauptsächlich aus SP-Kreisen geäusserte Behauptung, wonach die Initianten finanzkräftigen Kreisen in die Hände arbeiten, findet Präsident Markus Erb vollends absurd. "Der Bundesrat stellt sich kaum auf die Seite der Finanzschwachen, marschierte er doch beispielsweise beim Elektrizitätsmarktgesetz Arm in Arm mit der Wirtschaft." Auch bezüglich Unterstützung der eigenen Initiative sieht Erb die Sache nüchtern. Bisher hat sich keine Partei und auch keine politische Organisation zu einem Engagement entschieden.
Untauglicher Gegenvorschlag
Der Gegenvorschlag ist für die Initianten keine Alternative. Er gibt einer völlig anderen politischen Haltung und damit einer anderen Sicht der Dinge Ausdruck. So wird etwa verlangt, dass der Bundesrat kontinuierlich, also auch während des eigentlichen Abstimmungskampfes, informiere. Es ist voraussehbar, dass die überbordende Kommunikation der Exekutive allgegenwärtig würde und zur Willensbildung der Stimmberechtigten unbeschränkte Mittel aus der Staatskasse zur Verfügung stünden.
Hingegen wäre die Verpflichtung im Gegenvorschlag, wonach der Bundesrat keine von der Bundesversammlung abweichende Empfehlung vertreten dürfe, wirklich ein Maulkorb. Abgesehen davon würde auch das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Legislative arg verletzt.
Sämtliche Dokumente der Medienmappe sind in elektronischer Form zu finden unter www.freie-meinung.ch, Medien
Kontakt:
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Postfach 266
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Dr. Markus Erb, Präsident Verein Bürger für Bürger
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