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EANS-Adhoc: Kizoo AG beantragt Wechsel in den General Standard der Deutschen Börse

  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
14.10.2009
Karlsruhe, 14. Oktober 2009. Die Aktien der Kizoo AG, Karlsruhe (ISIN
DE000CMBT111) sind aktuell zum Börsenhandel im regulierten Markt der 
Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum 
Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren 
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen. Der Vorstand 
der Kizoo AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates einen Wechsel der 
Börsennotierung der Gesellschaft vom Prime Standard des regulierten 
Marktes in den General Standard des regulierten Marktes der 
Frankfurter Wertpapierbörse beschlossen.
Der Wechsel des Börsensegments dient der Reduzierung des mit der 
Börsennotierung im Prime Standard verbundenen Zusatzaufwands, der im 
Verhältnis zum erzielbaren Nutzen nicht gerechtfertigt ist.
Der Vorstand wird bei der Geschäftsführung der Frankfurter 
Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien 
der Kizoo AG zum Prime Standard stellen. Der Widerruf der Zulassung 
wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der 
Widerrufsentscheidung der Börsengeschäftsführung im Internet 
(www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Er lässt die Zulassung der Aktien der Kizoo AG zum regulierten Markt 
(General Standard) unberührt; die Geschäftsführung der Frankfurter 
Wertpapierbörse wird die Aufnahme des Handels der Aktien der Kizoo AG
im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter 
Wertpapierbörse von Amts wegen veranlassen.

Rückfragehinweis:

Silvia Teschner, Kizoo AG, Investor Relations, Tel.: 0721-5160-2701

Branche: Internet
ISIN: DE000CMBT111
WKN: CMBT11
Index: CDAX, Prime All Share
Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Berlin / Freiverkehr
Hamburg / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
Düsseldorf / Freiverkehr
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München / Freiverkehr

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