MyScreen reicht Patentanträge in Indien ein, einem Markt, der bis zum Jahre 2010 500 Millionen Mobiltelefone zählen wird
Toronto, Kanada (ots/PRNewswire)
MyScreen Mobile Inc. (im Weiteren "MyScreen") (Pink Sheets: MYSL, Frankfurt: WICI) gab heute bekannt, dass ein Patentantrag für die Technologie des Unternehmens beim Patentamt in Indien eingereicht wurde. MyScreen sucht seine geistigen Eigentumsrechte zu schützen, um die Position des Unternehmens als globaler Neuerer und Marktführer im Bereich der Mobilwerbung zu stärken und auszubauen.
"Der Mobiltelefonmarkt in Indien wird Prognosen zufolge bis zum Jahre 2010 auf 500 Millionen Abonnenten anwachsen", sagte Christian H. Meissner, Executive Vice President von MyScreen. "Eine unserer Strategien besteht darin, gezielt auf die schnell wachsenden BRIC-Länder (Brasilien, Russland, Indien und China) zu setzen, wo Werbetreibenden unserer Meinung nach jetzt den Nutzen sehen, diese Kunden auf so einfach Art und Weise erreichen zu können."
Die Einreichung von Patentanträgen in bestimmten Ländern wie jetzt z.B. Indien ist der erste Schritt, um die Technologie des Unternehmens weltweit zu schützen. Patentanträge für MyScreens Technologie sind in den USA, Kanada und weltweit anhängig. Speziell durch den Antrag beim Amt für geistige Eigentumsrechte in Indien sichert sich das Unternehmen ein solide Basis, um sich erfolgreich auf dem Markt etablieren zu können.
MyScreen wird die mobile Kommunikationsbranche mit seiner zum Patent angemeldeten Technologie von Grund auf umgestalten. MyScreen bietet durch die Lieferung unaufdringlicher Werbung an ein einverstandenes und aufmerksames Publikum ein hervorragendes Wertschöpfungsangebot für Abonnenten, Werbetreibende und Mobilfunkbetreiber.
Informationen zu MyScreen
MyScreen (Pink Sheets: MYSL, Frankfurt: WICI) ist ein innovatives Marketing- und Werbehilfsmittel für die mobile Kommunikationsbranche und bietet ein erlaubnisbasiertes und gleichzeitig auf Vergütung beruhendes Marketingmodell, das es dem Mobilnetz-Abonnenten ermöglicht, für die Erlaubnis gezielte Werbung in Form von Bildern, SMS und Videosequenzen nach der Beendigung eines Anrufs auf dem Bildschirm seines Mobiltelefons bzw. Mobilgerätes zu empfangen, vergütet zu werden.
MyScreen ist jetzt strategisch bestens positioniert, um auf jedem Markt weltweit in Betrieb genommen werden zu können. Interessenten, die an einer Teilnahme interessiert sind, sollten über sales@myscreen.com Kontakt mit der Anzeigenabteilung aufnehmen und Anwender, die an der Einführung teilnehmen möchten, werden aufgefordert, sich unter http://www.myscreen.com vormerken zu lassen.
Die vorliegende Pressemitteilung enthält "zukunftsweisende Aussagen" im Sinne des Abschnitts 21A des Aktiengesetzes (Securities Act) von 1933, in seiner gültigen Fassung, sowie des Abschnitts 21E des Börsengesetzes (Securities Exchange Act) von 1934, in seiner gültigen Fassung. Derartige Aussagen unterliegen im Zusammenhang mit jungen Unternehmen bestimmten Risiken und Unwägbarkeiten. Die tatsächlich eintretenden Ergebnisse können aufgrund der das Unternehmen betreffenden Risiken und Unwägbarkeiten, u.a. derjenigen, die in den Berichten und anderen von MyScreen Mobile bei der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) eingereichten Unterlagen erörtert werden, wesentlich von den in den zukunftweisenden Aussagen vorweggenommenen abweichen.
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