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EANS-News: Oberbank AG
Ermächtigungsbeschlüsse zum Aktienrückkauf

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Aktienrückkauf

Linz - In der am 20. Mai 2020 abgehaltenen 140. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionärinnen und Aktionäre der Oberbank AG wurden zu den
Tagesordnungspunkten 10, 11 und 12 folgende Ermächtigungsbeschlüsse zum
Rückerwerb eigener Aktien gefasst:

Tagesordnungspunkt 10:

a) Widerruf der in der 138. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 auf
die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß
§ 65 Abs. 1 Z. 4 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank AG, eigene Aktien zum Zweck des Angebotes an
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder
Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens
gemäß § 65 Abs. 1 Z. 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer von 30
Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 140. ordentlichen Hauptversammlung
zu erwerben.
Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an
der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der
Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als
20 % übersteigen oder unterschreiten.
Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung durch die Hauptversammlung und endet somit am 20. November
2022.

Tagesordnungspunkt 11:

a) Widerruf der in der 138. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 auf
die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung gemäß § 65 Abs. 1 Z. 7 AktG
eigene Aktien zum Zweck des Wertpapierhandels zu erwerben im unausgenützten
Umfang.
b) Ermaächtigung der Oberbank AG, gemäß § 65 Abs. 1 Z. 7 AktG eigene Aktien zum
Zweck des Wertpapierhandels mit der Maßgabe zu erwerben, dass der Handelsbestand
der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien den anteiligen Betrag von 5 % des
Grundkapitals am Ende jeden Tages nicht übersteigen darf.
Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den Durchschnitt der an
der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der
Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen nicht um mehr als
20 % übersteigen oder unterschreiten.
Diese Ermächtigung gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung durch die 140.Hauptversammlung und endet somit am 20. November
2022.

Tagesordnungspunkt 12:

a) Widerruf der in der 138. ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Mai 2018 auf
die Dauer von 30 Monaten erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß
§ 65 Abs. 1 Z. 8 AktG im unausgenützten Umfang.
b) Ermächtigung der Oberbank gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG zum Erwerb eigener
Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals
nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils den
Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für
die Aktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen
nicht um mehr als 20 % übersteigen oder unterschreiten.
Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien
wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige
Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm
unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu
veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss
dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47a AktG entsprechen.
Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1, 4, 7 und 8 AktG
erworbenen eigenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit
den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und
noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung
gilt auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung durch die 140.
Hauptversammlung und endet somit am 20. November 2022.



Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Frank Helmkamp
0043 / 732 / 7802 - 37247 
frank.helmkamp@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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