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Stellungnahme des Schweizerischen Blindenbundes zur 6. IVG-Revision: Schluss mit der Augenwischerei

Zürich (ots)

Gestern schickte der Bundesrat seine Vorschläge zum
2. Teil der 6. IVG-Revision (6.B) in die Vernehmlassung. Mit dieser 
wiederum einseitigen Abbauvorlage wird ein Grossangriff auf die 
Existenzgrundlage tausender IV-Abhängiger und ihrer Familien 
gestartet. Der Schweizerische Blindenbund wehrt sich vehement gegen 
diesen Leistungsabbau; denn es kann nicht sein, dass die Schwächsten 
unserer Gesellschaft für die schwerwiegenden Fehlentscheide der 
Vergangenheit verantwortlich gemacht werden!
Ein neues Rentensystem, das von 39 Prozent aller RentnerInnen eine
bis weit über 30 prozentige Kürzung abverlangen will, ist eine 
gewaltige Attacke gegen das Rentensystem, das bis heute, entgegen dem
Verfassungsauftrag, nicht existenzsichernd ist. Damit würden die 
minimalsten Grundlagen tausender Existenzen bedroht.
Wie die fehlenden Einkommen aufgrund der vorgeschlagenen 
Rentenkürzungen konkret ausgeglichen werden können, bleibt im 
Dunkeln. Dem BSV bleibt nur die Hoffnung, dass die 
Wiedereingliederungen stark erhöht werden könnten, und dies zum 
Zeitpunkt, da die eingliederungsorientierten Rentenrevisionen der 6.A
noch nicht einmal beschlossen sind, geschweige denn, dass Gewissheit 
über deren Wirksamkeit besteht.
Gewiss ist nur, dass kein Arbeitgeber eine angestellte Person mit 
Behinderung sucht! Aber ohne verfügbare Arbeitsplätze bleibt die 
reale, nachhaltige Integration eine Illusion.
Reale Integration als Ziel muss angestrebt werden, ist aber ohne 
griffige, flankierende Massnahmen als Kalkulationsgrundlage völlig 
untauglich und muss daher als finanzpolitisch geprägtes Wunschdenken 
bezeichnet werden.
Der Schweizerische Blindenbund widersetzt sich solchem Vorgehen, 
das er als Augenwischerei betrachtet.
Der Schweizerische Blindenbund (SBb) ist eine 
Selbsthilfeorganisation für Blinde und Sehbehinderte mit rund 45 
Mitarbeitern in unterschiedlichen Anstellungspensen. Er bezweckt die 
praktische Durchführung von Massnahmen, die eine weitgehende 
Verselbständigung blinder und sehbehinderter Menschen in 
gesellschaftlicher, kultureller, materieller und beruflicher Hinsicht
ermöglichen sollen. Zur fachlichen Beratung Rat suchender Menschen 
mit einer Sehbehinderung betreibt der Schweizerische Blindenbund acht
interdisziplinär geführte Beratungsstellen.

Kontakt:

Roland Gossweiler
Delegierter des Vorstandes
Tel.: +41/71/279'30'50
E-Mail: rgs.lab@bluewin.ch

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