Berufungsantrag von KPMG wurde vom Höheren Volksgericht Jiangsu abgewiesen - Danone verliert damit zum siebten Mal in drei Monaten gegen Wahaha
Hangzhou, China (ots/PRNewswire)
Das Höhere Volksgericht der Provinz Jiangsu hat vor kurzem den von KPMG und einer Zweigfirma in Guangzhou eingereichten Berufungsantrag abgelehnt und das ursprüngliche Urteil bestätigt. Damit ist das mit Spannung verfolgte "KPMG-Gerichtsverfahren" (Danone gegen Wahaha) abgeschlossen und Danone muss zum 7. Mal in drei Monaten eine Niederlage gegen Wahaha hinnehmen. Diese Entscheidung erfolgte im Anschluss an ähnliche Urteile im "Henan-Verfahren", im "Liaoning-Verfahren" und im "Markenzeichen-Verfahren".
Informationen zum KPMG-Gerichtsverfahren
Das Verfahren begann im November 2007, als Danone auf den Britisch Virgin Islands, den britischen Jungferninseln (im Folgenden abgekürzt als "BVI" bezeichnet), und auf Samoa eine Klage gegen ausländische Teilhaber von Wahaha einreichte. Bei den Beklagten handelte es sich um Wahaha-Teilhaber, die an nicht mit Wahaha zusammenhängenden Joint Ventures beteiligt sind, die nichts mit dem Rechtsstreit zwischen Danone und Wahaha zu tun haben. Den Teilhabern wurde vorgeworfen, dass sie an einem mit Wahaha gemeinsam angestrengten Komplott mit betrügerischen Absichten gegenüber Danone beteiligt seien. In diesem Verfahren führte Danone einerseits an, dass in Schweden ein Schiedsverfahren gegen Wahaha beantragt worden sei und Danone nun hoffe, dass die Gerichte von BVI und Samoa das "Verfahren aussetzen", um die endgültige Entscheidung abzuwarten. Andererseits stellte Danone den Fall gegenüber dem Gericht in stark übertriebener Form dar und behauptete, dass es sich um eine "sehr gefährliche" Situation für Danone handele, die es erforderliche mache, dass das Gericht das Vermögen der Beklagten sofort einfriere und die Kontrolle darüber übernehme. Ohne Anhörung der Beklagten erliessen die Gerichte von BVI und Samoa daraufhin eine einstweilige Verfügung, durch die das Vermögen der Beklagten eingefroren und unter Kontrolle des von Danone benannten Unternehmens KPMG gestellt wurde.
Ab diesem Zeitpunkt begann das von Danone beauftragte Unternehmen KPMG ohne Genehmigung eines Gerichts in China und ohne entsprechende Befugnis damit, die Übernahme in China durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden Übernahmebenachrichtigungen an viele nicht mit Wahaha in Verbindung stehende Joint Ventures und deren Wirtschaftsprüfer, an die Industrie- und Handelskammer sowie an Banken gesendet. Gegen dieses Vorgehen wurde schliesslich von Suqian Wahaha Beverage Co., Ltd und anderen Firmen ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Am 20. November 2008 fällte das Mittlere Volksgericht von Suqian das erste Urteil in dieser Sache. In diesem Urteil wurde festgestellt, dass die Verlautbarungspraktik von KPMG eine Verletzung der chinesischen Gerichtshoheit darstellt und dass damit gegen die Rechte von Wahaha verstossen wird. KPMG wurde aufgefordert, diese Praktiken sofort zu unterlassen, eine Entschuldigung auszusprechen und Wiedergutmachung in Höhe von RMB 300.000 Yuan zu leisten.
KPMG weigerte sich, dieses Urteil zu akzeptieren, und legte dagegen beim Höheren Volksgericht der Provinz Jiangsu Berufung ein. Am 25. Februar 2009 wurde der Fall vor dem Höheren Volksgericht der Provinz Jiangsu erneut verhandelt. Das Gericht erklärte in seiner abschliessenden Entscheidung, die unter der Nummerierung 0043 Sumin Er Zhong Zi (2009) eingetragen wurde, dass die Benachrichtigungspraktik von KPMG gegen das Prinzip der chinesischen Gerichtshoheit(1) verstösst und einen offensichtlichen Verlust für Wahaha verursacht hat; alle angewendeten Gesetze sind massgeblich; es traten keine unfairen Verfahrenspraktiken auf.
Das höhere Volksgericht der Provinz Jiangsu entschied darum in seinem abschliessenden Urteil, dass der Berufungsantrag abgelehnt wird und das ursprüngliche Urteil gültig ist.
Auf der anderen Seite der Welt kam der Oberste Gerichtshof von BVI am 30. Dezember 2008 ebenfalls zu einer Entscheidung. Nach der Überprüfung des gesamten Beweismaterials und der Präsentationen des Klägers und der Beklagten verfügte der Richter, dass die Übernahmeverfügung zurückzuziehen ist, da der Fall "nicht einklagbar" ist, d. h., dass Danone keinen ausreichenden Grund zu einer Klage gegen diese Beklagten hat. Darüber hinaus kritisierte der Richter in deutlicher Form das irreführende und Tatsachen verheimlichende Verhalten von Danone in diesem Verfahren, durch das das vorherige Fehlurteil des Gerichts bewirkt wurde. In der abschliessenden Urteilsverkündung wies der Richter ausserdem auf Folgendes hin: "Es ist deutlich zu erkennen, dass der Kläger die Absicht verfolgt, unter Nutzung des Vermögensverwalters relevante Informationen über die Beklagten zu sammeln, die in ein Gerichtsverfahren einfliessen sollen. Dieses Vorgehen ist nicht akzeptabel und darf in keinem Fall als Motiv für die Einsetzung eines Vermögensverwalters dienen. Aus diesem Grund ist die Besorgnis der Beklagten verständlich, dass der Kläger die Übernahmeverfügung zu missbräuchlichen Zwecken nutzt."
Rechtsanwalt weist darauf hin, dass "der Fall viel mit Danone zu tun hat."
Danone und KPMG haben ein gemeinsames Wirken im Rahmen dieses Falls bestritten. Nach der Verkündung des ersten Urteils durch das Mittlere Volksgericht von Suqian behauptete Ding Ying, der Sprecher von Danone, dass "KPMG von den Gerichten der britischen Jungferninseln und Samoas als Vermögensverwalter eingesetzt wurde und lediglich dem Gericht gegenüber verantwortlich ist, das in keiner Beziehung zu Danone steht." In der aktuellen zweiten Verhandlung vor dem Höheren Volksgericht von Jiangsu erklärte KPMG in einem Einspruch: "Die Aktionen von Jannie Wong sind persönlich motiviert und haben nichts mit ihren Pflichten zu tun." Das ausländische Gericht habe Jannie Wong als individuelle Vermögensverwalterin eingesetzt, nicht aber den Berufungskläger (KPMG). Aus diesem Grund sollte KPMG bei diesem Verfahren nicht als Beklagter betrachtet werden.
Qin Peng, Vorsitzender von Danone Asia-Pacific Management Co., Ltd., sagte in einer Erklärung vor dem BVI-Gericht: "Der vorgeschlagene Vermögensverwalter (d. h. ausländische treuhänderische Verwahrer des nicht mit Wahaha verbundenen Joint Venture) ist Casey McDonald von KPMG BVI, der als Wirtschaftsprüfer in BVI zugelassen ist. Jannie Wong, die bei KPMG China beschäftigt ist, kooperiert mit ihm als Vermögensverwalterin. Sie ist in Guangzhou in China ansässig. Sollte das Gericht den Antrag des Klägers unterstützen, ist McDonald bereit, als Vermögensverwalter zu wirken." Nach Auffassung des Rechtsanwalts von Wahaha bedeutet dies, dass Danone und KPMG eine stillschweigende Übereinkunft getroffen haben, bevor das BVI-Gericht eingeschaltet wurde, und dass KPMG sich bereit erklärte, im Vordergrund als Vermögensverwalter aufzutreten, während Danone federführend im Hintergrund wirkt.
Der mit dem Fall vertraute Rechtsanwalt Ye Zhijian von der Anwaltspraxis Zhejiang Tiance sagte: "KPMG versuchte unter dem Deckmantel eines von ausländischen Gerichten eingesetzten Vermögensverwalters die Gerichtsbarkeit der chinesischen Gerichtshoheit zu umgehen, um auf diese Weise bei den Nicht-Joint Venture-Partnern von Wahaha und anderen relevanten Agenturen Geschäftsinformationen zu enthüllen und eine Reihe von Aktionen einzuleiten, die das eingefrorene Eigentum betreffen. Der eigentliche Zweck besteht darin, Vermögensinformationen für Danone bereitzustellen und die Vermögenswerte im Hinblick auf die Prozesse aufrechtzuerhalten, die von Danone ausserhalb von China eingeleitet wurden. Aus diesem Grund hat dieser Fall viel mit Danone zu tun." Die eigenen Aussagen von Danone lassen in der Tat erkennen, dass Danone bereits vor der Anklage eng mit KPMG zusammenarbeitete. Es bestand die Hoffnung, dass KPMG bei der Übernahme und der Untersuchung des Vermögens von Wahaha in einer Weise behilflich sein könnte, die sich förderlich auf den Rechtsstreit mit Wahaha auswirken könnte. Das Honorar von KPMG für die Beteiligung an den Übernahmeaktivitäten wurde von Danone bezahlt.
Wahahas Gerichtsverfahren gegen KPMG in Suqian stellt lediglich den Anfang dar. Zuvor war KPMG an umfangreichen (vom Mittleren Volksgericht von Suqian als illegal eingeschätzten) Übernahmevorhaben bei nahezu allen Nicht-Joint Ventures von Wahaha beteiligt. Diese Aktivitäten werden unter Umständen dazu führen, dass die betroffenen Nicht-Joint Ventures-Partner von Wahaha nacheinander ähnliche Prozesse gegen KPMG anstrengen werden. "Die nächsten Tage werden für KPMG nicht einfach sein", so Rechtsanwalt Ye.
Danone erlitt in drei Monaten sieben Niederlagen gegen Wahaha
Vor zwei Monaten lehnte das Höhere Volksgericht von Henan in zweiter Instanz den Berufungsantrag der beiden Danone-Tochtergesellschaften Myen Pte Ltd. und Festine Pte. Ltd. wegen Wettbewerbsverbot ab. Anschliessend wies das Höhere Volksgericht von Liaoning den Berufungsantrag von Novalc Pte Ltd., einer weiteren Danone-Tochtergesellschaft, wegen Wettbewerbsverbot ab. Vor kurzem gewann Wahaha ausserdem das Markenzeichen-Verfahren, und in der zweiten Instanz waren nun auch viele Wahaha-Unternehmen erfolgreich. Innerhalb von drei Monaten ging Danone damit nun bei sieben Gerichtsverfahren im Umfeld von Wahaha als Verlierer hervor. Das Endergebnis der Auseinandersetzung zwischen Danone und Wahaha lautet damit nun 0:38.
Das Schlichtungsinstitut der Handelskammer von Stockholm (Stockholm Chamber of Commerce (SCC) Institute) hat noch keine Entscheidung in diesem Disput getroffen. In den Worten von Rechtsanwalt Ye: "Als bisher umfangreichster und einflussreichster Fall seit der Öffnung und der Reform Chinas hat der Danone-Wahaha-Rechsstreit eine Bedeutung gewonnen, die weit über den eigentlichen Rechtsstreit hinausgeht. Das Ergebnis in diesem Fall wird direkten Einfluss darauf haben, ob chinesische Unternehmen dem ausländischen Schlichtungsinstitut ihr Vertrauen schenken werden."
(1)Artikel 265 des Zivilprozessgesetzes der Volksrepublik China lautet: Wenn ein rechtsgültiges Urteil oder eine rechtsgültige schriftliche Verfügung eines ausländischen Gerichts die Anerkennung und Durchsetzung durch ein Volksgericht der Volksrepublik China erfordert, ist die betroffene Partei berechtigt, die Anerkennung und Durchsetzung direct beim zuständigen Mittleren Volksgericht der Volksrepublik China zu beantragen. In Übereinstimmung mit den Klauseln internationaler Verträge, die durch das jeweilige Land und die Volksrepublik abgeschlossen oder übernommen wurden, oder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit ist das entsprechende ausländische Gericht ebenfalls berechtigt, die Anerkennung und Durchsetzung durch ein Volksgericht zu beantragen. Kontakt für weitere Informationen: Baoxiu Ye Tel.: +86-10-8457-7630 E-Mail: bx.ye2009@gmail.com
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