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Frankreich hält an Gesetz zur Bekämpfung von Internetpiraterie fest

Berlin (ots)

Die deutsche Musikwirtschaft begrüßt die
Entschlossenheit der französischen Regierung, auch nach der 
Entscheidung des Verfassungsgerichtes, an der Umsetzung des so 
genannten Olivennes-Gesetzes zur Bekämpfung von Internetpiraterie, 
festzuhalten. Das französische Verfassungsgericht hatte gestern Teile
des Gesetzes für unwirksam erklärt, da für die im Gesetz vorgesehene 
Abschaltung des Internetzuganges bei wiederholten 
Urheberrechtsverletzungen eine Richterentscheidung notwendig sei. 
Dieser war im Gesetz nicht vorgesehen. In einer umgehenden Reaktion 
hatte die französische Regierung angekündigt, eine Ergänzung des 
Gesetzes vorzulegen, die den Bedenken des Verfassungsgerichtes 
Rechnung trage.
"Das zentrale Element des Olivennes-Gesetzes, der Versand von 
Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen und eine Sanktion bei 
deren Nichtbeachtung, ist von der Entscheidung des 
Verfassungsgerichtes nicht betroffen", sagte Prof. Dieter Gorny, 
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie am 
Donnerstag in Berlin. Umfragen in Frankreich und England hätten 
gezeigt, dass 70 bis 80 Prozent der Betroffenen ihre illegalen 
Downloads einstellen würden, wenn sie solche Warnhinweise erhielten. 
Ob Sanktionen gegen Unbelehrbare unter einem Richtervorbehalt stünden
oder nicht, sei aus Sicht der Rechteinhaber eine nachgeordnete Frage.
"Uns geht es um das Grundprinzip `Warnen statt abmahnen´, dass wir 
auch in Deutschland für einen effizienten Weg zur Bekämpfung des 
massenhaften Diebstahls von Musik, Filmen, Höhrbüchern, Games oder 
Software im Internet halten", so Gorny weiter.
Pressekontakt:

Pressekontakt:

Daniel Knöll
Presse + Public Affairs
Tel: +49 (30) 59 00 38-44
E-Mail: knoell@musikindustrie.de
Internet: www.musikindustrie.de

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