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US-Bundesgericht erlässt im Verfahren wegen widerrechtlicher Verwendung von Betriebsgeheimnissen erweiterte einstweilige Verfügung zugunsten von ClearOne, die Verwendung, Vertrieb und Vermarktung der schutzrechtverletzenden Produkte von WideBand Solution

Salt Lake City (ots/PRNewswire)

ClearOne (Nasdaq: CLRO). Ein US-Bundesgericht erliess gestern
eine Verfügung zugunsten von ClearOne Communications, Inc., die den
Geltungsbereich der zuvor erlassenen einstweiligen Verfügung
erweitert und der Firma WideBand Solutions, Inc., ihren Inhabern und
anderen in ihrem Auftrag Handelnden (unter anderem) untersagt,
Betriebsgeheimnisse der Firma ClearOne sowie die
schutzrechtverletztenden Produkte von WideBand, die erwiesenermassen
diese Herstellungs- und Betriebsgeheimnisse nutzen, zu verwenden, zu
vertreiben oder zu vermarkten.
Diese Verfügung ist Teil einer Klage, die im Oktober und November
2008 den Geschworenen vorgelegt wurde. Die Klage ist beim
Bundesgericht in Utah anhängig ("Rechtsfall Geistiges Eigentum") und
wurde von ClearOne gegen die Biamp Systems Corporation ("Biamp") und
gegen eine Gruppe von Beklagten angestrengt, die auch gelegentlich
als "WideBand-Beklagte" bezeichnet werden. Zu dieser Gruppe von
Beklagten gehören die Firma WideBand Solutions, Inc. ("WideBand"),
drei ihrer Inhaber - Dr. Jun Yang, ein früherer Mitarbeiter von
ClearOne, Andrew Chiang, der zuvor Partner einer Körperschaft war,
die gewisse Vermögenswerte an ClearOne verkauft hatte, und Lonny
Bowers, sowie die Firma Versatile DSP, Inc. Am 5. November 2008
fällten die Geschworenen in dieser Schutzrechtsklage ein einstimmiges
Urteil zugunsten von ClearOne und gegen sämtliche Beklagte. ClearOne
wurden ca. 3,5 Millionen USD an Entschädigung und 7,0 Millionen USD
an Schadensersatz mit Strafwirkung zugesprochen, und zwar mit der
Begründung, dass sämtliche Beklagte vorsätzlich und mit böswilliger
Absicht gehandelt hätten, als sie die Betriebsgeheimnisse von
ClearOne rechtswidrig verwendeten.
Am 4. Februar 2009 erliess das Gericht auf Antrag von ClearOne
eine Verfügung, die diese einstweilige Verfügung erweitern sollte
("erweiterte Verfügung"). In der erweiterten Verfügung wurde unter
anderem Folgendes festgelegt:
-  sie gilt für sämtliche WideBand-Beklagte sowie deren Vertreter,
        Führungskräfte, Mitarbeiter und Personen, die auf deren Anweisung
        bzw. unter deren Kontrolle handeln.
     -  die "schutzrechtverletzenden Produkte" von WideBand "machen
        rechtswidrig Gebrauch" von den Betriebsgeheimnissen von ClearOne,
        wobei folgende Produkte als schutzrechtverletzende Produkte bezeichnet
        wurden:
    (a) die Simphonix-Produkte von WideBand, darunter das Si-40 und Si-400
    (b) das Produkt WC301A von WideBand, auch unter dem Namen "Tandberg(TM)
        Phone Add" bekannt
    (C) das Produkt WC301 von WideBand
    (d) das Produkt FC101 von WideBand
    (e) der AEC2W-Code, dessen Lizenznehmer Biamp Systems Corporation ist,und
    (f) der Computercode, für den Harman Music Group, Inc., eine Lizenz
        erhalten hatte und der Gegenstand der einstweiligen Verfügung vom 30.
        Oktober 2007 war.
    -   sämtlichen WideBand-Beklagten ist es untersagt, den fraglichen
        Computercode, die Entwicklungsdokumentation für diesen Code und die
        oben genannten "schutzrechtverletzenden Produkte" von WideBand
        weiterzugeben oder zu verwenden.
Des Weiteren wurde in der erweiterten Verfügung festgestellt,
dass "neuere Beweise vorliegen, dass die WideBand-Beklagten immer
noch eines oder mehrere Produkte vermarkten, die auf
Betriebsgeheimnissen basieren", und es wurde darüber hinaus
"jegliches weitere Vermarkten, Verkaufen, Fertigen, Entwickeln,
Ändern, Duplizieren und Befördern bzw. Liefern von Technologie, die
[Betriebsgeheimnisse von ClearOne] enthält", untersagt; auch wurden
eingeschränkt "unter anderem künftige Marketing- oder
Verkaufsaktivitäten, die Lieferung und/oder Verwendung von
Technologien und Produkten, die [auf Betriebsgeheimnissen von
ClearOne] basieren, um ehemaligen und derzeitigen Kunden Leistungen
zu erbringen".
ClearOne beabsichtigt, eine strikte Einhaltung dieser erweiterten
Verfügung durchzusetzen.
Vor Gericht und im Rahmen der Schutzrechtsklage wurde ClearOne
von der in Utah ansässigen Anwaltskanzlei Magleby & Greenwood, P.C.,
vertreten.
Informationen zu ClearOne
ClearOne ist ein auf Kommunikationslösungen spezialisiertes
Unternehmen, das Audiokonferenzsysteme und damit verbundene Produkte
für Audio-, Video- und Web-Konferenzanwendungen entwickelt und
vertreibt. Dank der Zuverlässigkeit, Flexilibität und
Leistungsfähigkeit der ganzheitlichen Lösungen von ClearOne kann ein
natürliches Kommunikationsumfeld geschaffen werden, das Unternehmen
Zeit und Geld spart, indem es eine effektivere und effizientere
Kommunikation ermöglicht. Weitere Informationen erhalten Sie auf der
Website von ClearOne unter www.clearone.com.
http://www.b2i.us/irpass.asp?BzID=509&to=ea&s=0
Ansprechpartner:  ClearOne Communications, Inc.
                       pr@clearone.com
                      +1-801-303-3582

Pressekontakt:

ClearOne Communications, Inc., +1-801-303-3582, pr@clearone.com