Union schweiz. komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen
UNION komplementärmedizinische Ärzteorganisation: Anträge zur Wiederaufnahme ärztlicher Komplementärmedizin in die Grundversicherung eingereicht
Bern (ots)
Die fünf komplementärmedizinischen Ärztegesellschaften haben beim Bundesamt für Gesundheit BAG die Anträge zur definitiven Aufnahme von Anthroposophischer Medizin, Klassischer Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde und Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) in die Grundversicherung eingereicht. Die Ärztegesellschaften erbringen den wissenschaftlichen Nachweis, dass sie die gesetzlichen Vorgaben nach Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllen. Der Gesundheitsminister Didier Burkhalter entscheidet über die Aufnahme von Leistungen in die Grundversicherung aufgrund einer Empfehlung der eidgenössischen Leistungskommission ELGK. Die Ärztegesellschaften fordern die Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums, welches die Anträge kompetent beurteilt.
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) nennt als Voraussetzung für die Leistungspflicht die Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien). Die Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein (KVG Art. 32 Abs. 1). Gemäss einem Bundesgerichts-Urteil muss die Wirksamkeit mit wissenschaftlichen, nicht aber zwingend mit schulmedizinischen Methoden belegt werden (BGE 123 V 65 E.4a).
Seit dem Ausschluss aus der Grundversicherung im Jahr 2005 ist eine beachtliche Zahl von über 200 qualitativ guten klinischen Studien zur Wirksamkeit der fünf Methoden der Komplementärmedizin publiziert worden, darunter über 50 Doppelblindstudien. Rund 80 Prozent der Studien weisen nach, dass ärztliche Komplementärmedizin wirksam ist. Zur Wirtschaftlichkeit der Leistungen publizieren der Gesundheitsökonom Dr. oec. Hans-Peter Studer und der Epidemiologie-Experte Prof. André Busato der Universität Bern in der Schweizerischen Ärztezeitung SÄZ vom 5. Mai 2010 die effektiven Kosten der komplementärmedizinischen Leistungen. Die Zahlen belegen, dass eine Wiederaufnahme der ärztlichen Komplementärmedizin in die Grundversicherung weder zu einer Mengenausweitung noch zu einem Kostenschub führen wird. Im Gegenteil sind Einsparungen zu erwarten: "Konsultationen bei Ärzten, die zusätzlich zur Schulmedizin Komplementärmedizin auf der Basis eines entsprechenden Fähigkeitsausweises einsetzen, dauern zwar deutlich länger als jene bei reinen Schulmedizinern. Dennoch sind die Kosten zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung pro Patient und Jahr nicht höher und diejenigen pro Arzt und Jahr um 29% tiefer."
Die fünf komplementärmedizinischen Ärztegesellschaften haben die zahlreichen wissenschaftlichen Studien, die seit 2005 publiziert wurden, zusammengefasst und kritisch bewertet. Per 30. April 2010 haben sie beim BAG einen Antrag um Wiederaufnahme von Anthroposophischer Medizin, Klassischer Homöopathie, Neuraltherapie, Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) und Traditioneller Chinesischer Medizin (TCM) in die Grundversicherung gestellt. Üblicherweise werden die Anträge der eidgenössischen Leistungskommission unterbreitet, die zu Handen des Gesundheitsministers eine Empfehlung über die Aufnahme in die Grundversicherung abgibt. Aufgrund dieser Empfehlung trifft Bundesrat Didier Burkhalter seinen definitiven Entscheid. Problematisch ist, dass die Experten der Leistungskommission grossmehrheitlich über keine Erfahrung in der wissenschaftlichen Forschung oder der Praxis der Komplementärmedizin verfügen. Die UNION komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen fordert deshalb vom Gesundheitsminister die Einsetzung eines unabhängigen Expertengremiums, das ihn in Fragen der Komplementärmedizin kompetent beraten kann und Erfahrungen in Wissenschaft, Klinik und Alltagspraxis der Komplementärmedizin aufweist.
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Chefarzt Interdisziplinäre Komplementärmedizin Regionalspital
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