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IT-Branchenverband BIKT gegründet - Stellungnahme zu softwarebezogenen Patenten

Hamburg (ots)

Der neu gegründete Bundesverband Informations- und
Kommunikationstechnologie BIKT stellte sich heute der Öffentlichkeit 
vor. Der Branchenverband sieht seine Aufgabe in der Vertretung der 
Interessen speziell kleiner und mittelständischer Unternehmen der 
IKT-Branche.
Kernziele des Verbands sind die Innovationsförderung, die 
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen der IKT-Branche 
und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von IKT-Anwendern. Im 
Mittelpunkt stehen dabei Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen. 
Über reine Branchenthemen hinaus will sich der BIKT aber auch für 
mehr gesellschaftliche Verantwortung in der IKT-Branche engagieren.
Den hohen Bedarf an einer neuen Plattform zur Bündelung 
gemeinsamer Interessen zeigt die positive Resonanz bei etablierten 
Branchenvereinigungen: Bereits zu Beginn kann der BIKT fünf namhafte 
Verbände zu seinen Mitgliedern zählen: den Berufsverband Selbständige
in der Informatik (BVSI), die Kölner Internet Union (KIU), den 
Linux-Verband sowie die Automationsverbände patentverein.de und Open 
Source Automation Development Lab (OSADL).
Der Vorstand des BIKT besteht aus den Unternehmern Johannes 
Sommer, Marco Schulze und Dirk Hillbrecht. Sie leiten eigene 
Beratungs- und Softwareunternehmen in Hamburg, Freiburg und Hannover.
Von besonderer Bedeutung für den BIKT ist die Auseinandersetzung 
mit den verschiedenen Aspekten des Urheberrechts, des Patentrechts 
und anderer gewerblicher Schutzrechte. Anlässlich des aktuellen 
Revisionsverfahrens beim Europäischen Patentamt (EPA) zur Frage der 
Patentierbarkeit von Computerprogrammen hat der Verband eine 
Stellungnahme auf seiner Internetseite veröffentlicht, in der er sich
deutlich gegen die Erteilung softwarebezogener Patente ausspricht.
Die Stellungnahme des BIKT wurde vom Viersener Rechtsanwalt Rasmus
Keller basierend auf seiner vor kurzem veröffentlichten juristischen 
Untersuchung ausgearbeitet. In dieser legt er ausführlich dar, dass 
die Erteilung softwarebezogener Patente einen verfassungsrechtlich 
nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Verwertungsrechte von 
Softwareentwicklern darstellt. Die Erteilung derartiger Patente ist 
demnach grundsätzlich nicht zulässig.
Angesichts der herausragenden Bedeutung der im EPA-Verfahren 
aufgeworfenen Fragen für die gesamte IKT-Branche ermöglicht der 
Verband Dritten bis Ende April den Beitritt zu seiner Stellungnahme. 
Der Beitritt ist kostenfrei und unabhängig von einer Mitgliedschaft 
im BIKT. Die Stellungnahme wird im Namen aller Unterzeichner in das 
aktuelle Verfahren beim Europäischen Patentamt eingebracht.
Mehr Informationen unter: www.bikt.de
Pressekontakt:

Pressekontakt:

BIKT - Bundesverband Informations-
und Kommunikationstechnologie e.V.
Kuhmühle 4
22087 Hamburg

Katharina Fölsche
Johannes Sommer
Tel.: 040 / 209 33 60 50
Fax: 040 / 209 33 60 59
E-Mail: presse@bikt.de