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Melexis bleibt zuversichtlich hinsichtlich des Ergebnisses des Patentstreits

Ypern, Belgien, May 25, 2010 (ots/PRNewswire)

Das Landesgericht
Düsseldorf, in dessen Zuständigkeit Patentschutz, nicht aber die
Rechtsbeständigkeit von Patenten liegt, fällte am 18. Mai 2010 bei
der Patentschutzklage gegen Melexis die erste Entscheidung zugunsten
von austriamicrosystems (weitere Informationen finden Sie in unserer
Pressemitteilung vom 16. März 2009). Die Entscheidung betrifft den
Verkauf des Melexis-Produkts mit der Teilenummer MLX90316 in
Deutschland.
Melexis bleibt von der Richtigkeit ihrer anfänglichen Position
überzeugt: Das Produkt mit der Nr. MLX90316 wurde mit einer
Technologie hergestellt, deren Patentinhaber Melexis ist, und
unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht, insbesondere bezüglich der
Grundlagen, von dem Patent von austriamicrosystems.
Melexis wird die Begründung des Urteils prüfen und beim
Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen. Melexis ist davon
überzeugt, dass das strittige Produkt das Patent von
austriamicrosystems nicht verletzt und dass die Entscheidung des
Landesgerichts falsch ist.
Im März 2009 erhob Melexis Klage vor dem Bundespatentgericht in
München, welches als einziges Gericht Deutschlands für die
Rechtsbeständigkeit von Patenten zuständig ist. Melexis bleibt davon
überzeugt, dass im Zuge dieser Klage der Stand der Technik
nachgewiesen wird und sich demzufolge die Ungültigkeit des Patents
von austriamicrosystems ergibt. Das Bundespatentgericht hat für
Dezember 2010 eine mündliche Verhandlung über die Nichtigkeitsklage
anberaumt.
Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.melexis.com
Kontakt für Journalisten:
    Rik Moens - Marketing & Communications Europe
     rmo@melexis.com
    +32-13-670-780

Pressekontakt:

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CommunicationsEurope, rmo@melexis.com, +32-13-670-780

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