Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 57/2009
57/2009: Parteien: Boss c. «Berner Zeitung»
Beschwerde abgewiesen
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Interlaken (ots)
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Thema: Stimmungsbild einer öffentlichen Veranstaltung
Zusammenfassung
Stimmungsbild oder Stimmungsmache?
Wie weit dürfen Journalisten und Journalistinnen gehen, wenn sie über offizielle Anlässe wie Delegiertenversammlungen berichten? Was, wenn Betroffene nicht einverstanden sind mit dem Fokus der Berichterstattung? Diese Fragen diskutierte der Presserat im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen einen Artikel der Berner Zeitung über die Delegiertenversammlung der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK). Der namentlich im Artikel erwähnte Beschwerdeführer beklagte u.a. die Verletzung der Wahrheitspflicht. Sein Ärger über den Artikel mag verständlich sein, dennoch hat der Presserat die Beschwerde abgewiesen. Dies weil der Journalistenkodex auch einseitige Standpunkte zulässt und sich Medienschaffende auf einzelne, subjektiv ausgewählte Aspekte beschränken dürfen. Die vom Beschwerdeführer behaupteten Unwahrheiten waren zudem nicht eindeutig erstellt.
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