Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 63/2009
Parteien: Odermatt-Walter-Universität c. «Zentralschweiz am Sonntag»
Beschwerde abgewiesen
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Interlaken (ots)
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Thema: Lauterkeit der Recherche / Recherchegespräche
Zusammenfassung
Keine Verschleierung des Berufs
Journalisten sind nicht verpflichtet, ihren Beruf zu nennen, wenn sie allgemein zugängliche Informationen einholen. Der Presserat hat eine Beschwerde der Odermatt-Walter-Universität gegen die «Zentralschweiz am Sonntag» abgewiesen. Diese beschwerte sich über einen Bericht von «Zentralschweiz am Sonntag». Der Autor des Berichts habe sich beim ersten Kontakt mit der Universität nicht als Journalist zu erkennen gegeben. Zudem habe er beim darauffolgenden Recherchegespräch nicht offen gelegt, dass er die Odermatt-Walter-Universität in seinem Artikel als «Schein-Universität» bezeichnen werde.
Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme zum Schluss, der Journalist habe beim ersten telefonischen Kontakt, bei dem es um allgemeine Informationen über das Studium ging, seinen Beruf nicht zwingend nennen müssen. Spätestens beim darauffolgenden Recherchegespräch mit einem Vertreter der Universität seien die Rollen für beide Seiten transparent gewesen. Der Autor des beanstandeten Berichts habe zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, er plane einen Artikel zu zwei im Luzerner Kantonsrat hängigen politischen Vorstössen, welche die Verwendung der Bezeichnung Universität und die Vergabe von Doktor- und anderen akademischen Titeln einschränken wollen. Die Universität habe deshalb damit rechnen müssen, dass sich der Bericht kritisch mit ihr auseinander setzen würde. Hingegen sei der Journalist nicht verpflichtet gewesen, die genaue Stossrichtung oder gar den Wortlauf seiner Kritik bereits im Voraus bekannt zu geben.
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