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Media Service: Schweizer Presserat
Stellungnahme 71/2009 Parteien: X. c. «La Liberté» Beschwerde abgewiesen.

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Interlaken (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100018292 heruntergeladen 
     werden -
Thema: Respektierung der Privatsphäre, Opferschutz
Zusammenfassung
Wiedergabe von Einzelheiten über sexuellen Missbrauch
«La Liberté» berichtete über den sexuellen Missbrauch eines Onkels
an zwei Neffen. Der Täter sei ein in Freiburg wohnhafter 
achtzigjähriger Patriarch aus guter Gesellschaft. Ermöglichen es 
diese Angaben, Täter und Opfer zu identifizieren? Dies behaupten zwei
Privatpersonen in einer Beschwerde an den Presserat und sehen darin 
eine Verletzung der Privatsphäre. Zudem stören sie sich daran, dass 
der Bericht Einzelheiten des sexuellen Missbrauchs nennt.
Der Presserat weist die Beschwerde ab. Nach seiner Auffassung sind
die Angaben über den sexuellen Missbrauch notwendig, um der 
Leserschaft zu vermitteln, was der Täter seinen Opfern angetan hat. 
Der Hinweis auf den sozialen Status des Täters weise zudem darauf 
hin, dass sexueller Missbrauch in sämtlichen Gesellschaftsschichten 
vorkomme. Die im Zeitungsartikel enthaltenen Informationen hätten es 
Dritten ausserhalb des näheren Umfelds der Betroffenen kaum 
ermöglicht, Täter und/oder Opfer zu erkennen. Bei Fällen von 
sexuellem Missbrauch komme dem Opferschutz zwar ein hoher Stellenwert
zu. Wichtig sei aber auch, dessen Tragweite aufzuzeigen. Deshalb 
hätten auch unanständige, verletzende, Beschreibungen ihren Platz in 
solchen Berichten.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

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