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Media Service: Stellungnahme 1/2011 (www.presserat.ch/28820.htm) Parteien: X. c. «Blick» Beschwerde abgewiesen
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Interlaken (ots)
Thema: Diskriminierung
Zusammenfassung
«Müll-Kosovare»: Keine diskriminierende Zuspitzung
Beschwerde gegen «Blick» abgewiesen
Die Wortverbindung «Müll-Kosovare» verletzt nach Ansicht des Presserats das Diskriminierungsverbot nicht. Er weist deshalb eine Beschwerde gegen den «Blick» ab. Für die Leserschaft sei klar, dass sich die Wortverbindung auf eine Einzelperson und nicht allgemein auf Kosovaren beziehe.
«Blick» bezeichnete einen Mann kosovarischer Nationalität als «Müll-Kosovare». Dieser lagerte aus Protest gegen die Behörden Abfall in seinem Garten. Ein Leser beschwerte sich, mit dieser Zuspitzung verstosse die Zeitung gegen das Diskriminierungsverbot. Denn damit würden bestehende Vorurteile gegenüber der kosovarischen Nationalität verstärkt. Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme zum gegenteiligen Schluss. «Blick» bringe bloss den Mann aus Bürglen, nicht aber die Kosovaren insgesamt mit dem Begriff «Müll» in Verbindung. Die konkrete Formulierung «Der Müll-Kosovare» mache deutlich, dass es um eine einzelne Person und nicht um einen generellen Vorwurf an eine Gruppe gehe.
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