Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Stellungnahme 5/2011
(www.presserat.ch/28920.htm)
Parteien: X. c. «Tages-Anzeiger»
«20 minutes»
«Le Matin»
Beschwerden teilweise gutgeheissen
Un document
Interlaken (ots)
Thema: Wahrheit, Entstellung von Informationen, Identifizierung
Zusammenfassung
Identifizierender Bericht über «einen der weltweit aktivsten Spammer»
Beschwerden gegen «Tages-Anzeiger» und «Le Matin» teilweise gutgeheissen
Für den Presserat sind die Fakten entstellt, wenn eine Zeitung die polizeiliche Fahndung in einem Land zu einer weltweiten polizeilichen Suche erweitert. Und er hält es im konkreten Fall für unverhältnismässig, in einem Bericht über «einen der weltweit aktivsten Spammer» den vollen Namen zu nennen und ein Bild des Betroffenen zu veröffentlichen.
«Tages-Anzeiger», «20 minutes» und «Le Matin» berichteten im Frühjahr 2010, ein Genfer gehöre zu den grössten Versendern von Spam. Erstmals figuriere ein Schweizer auf der von der internationalen Organisation Spamhaus online veröffentlichten schwarzen Liste der weltweit aktivsten Spammer. In Tschechien sei der Betroffene zudem öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben. Dieser beschwerte sich beim Presserat über die gemäss seiner Darstellung wahrheitswidrigen, entstellenden Berichte der drei Zeitungen, die ihn zudem grundlos identifizierten
Der Presserat heisst die Beschwerden gegen den «Tages-Anzeiger» und «Le Matin» teilweise gut und weist diejenige gegen «20 minutes» ab. Soweit er dies anhand der ihm zur Verfügung stehenden Dokumente beurteilen könne, hätten die drei Zeitungen grösstenteils zutreffend berichtet. Die Fakten entstellt habe «Le Matin» jedoch mit der unbelegten Behauptung, «toutes les polices du monde sont à ses trousses» in der online veröffentlichten Version des Artikels. Denn belegt sei dies lediglich für Tschechien. Zudem sei die Nennung des vollen Namens und die Veröffentlichung des Bildes durch den «Tages-Anzeiger» unverhältnismässig. Es hätte genügt, im Bericht die wirtschaftlich relativ unbedeutende Firma des Beschwerdeführers zu nennen.
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