Tous Actualités
Suivre
Abonner Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Schweizer Presserat; Stellungnahme 31/2011 (www.presserat.ch/29590.htm) Parteien: Aidshilfe Schweiz c. «Thuner Tagblatt» Beschwerde teilweise gutgeheissen

Un document

Interlaken (ots)

Thema: Identifizierende Berichterstattung / Menschenwürde

Zusammenfassung

Achtung bei höchstpersönlichen Informationen!

Beschwerde gegen «Thuner Tagblatt» teilweise gutgeheissen

Auch wenn ein Artikel lauter Angaben enthält, die für das Verständnis der Leserschaft wichtig sind, ist bei höchstpersönlichen Informationen, beispielsweise bei der Erwähnung einer HIV-Infektion, darauf zu achten, dass der Betroffene aufgrund der Berichterstattung nicht für Personen erkennbar ist, die davon bisher keine Kenntnis hatten. Darauf weist der Presserat in seiner Stellungnahme zu einer Beschwerde der Aidshilfe Schweiz gegen das «Thuner Tagblatt» hin.

Im Januar 2011 berichtete das «Thuner Tagblatt» über die IV-Beschwerde eines Berufsmannes aus der Region, der wegen einer HIV-Infektion sein Geschäft aufgab. Die Aidshilfe Schweiz, die den Mann betreute, beanstandete beim Presserat, jede Person die ihren Klienten kenne, könne aufgrund des Berichts Rückschlüsse ziehen. Das «Thuner Tagblatt» entgegnete, der Bericht sei sorgfältig und zurückhaltend formuliert und der Betroffene sei aufgrund der Berichts kaum über seine näheres familiäres und soziales Umfeld hinaus erkennbar.

Dies anerkennt der Presserat. Doch je persönlicher und intimer die Informationen in einem Medienbericht sind, desto enger sollte der Kreis jener Personen sein, die jemanden aufgrund eines Bericht wieder erkennen. Bei einer HIV-Erkrankung müsse es der Betroffene nicht hinnehmen, dass nahe Angehörige, denen er diese Information bisher vorenthielt, nun via Medien davon Kenntnis nehmen. Nach Auffassung des Presserates hätte das «Thuner Tagblatt» deshalb beispielsweise darauf verzichten sollen, den genauen Beruf und die Geschäftsaufgabe zu erwähnen. Nicht verletzt habe die Zeitung hingegen die Menschenwürde des Betroffenen. Weder werde er durch die blosse Angabe der HIV-Infektion in seinem Menschsein herabgesetzt noch stelle das «Thuner Tagblatt» die Fakten sensationalistisch dar.

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Bahnhofstrasse 5
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

Plus de actualités: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Plus de actualités: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa