Tous Actualités
Suivre
Abonner Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Media Service: Diskriminierende Wildschweine Schweizer Presserat; Stellungnahme 49/2013

Un document

Interlaken (ots)

Schweizer Presserat; Stellungnahme 49/2013 (http://presserat.ch/_49_2013_htm)

Parteien: X. c. «Gipfel Zytig»

Thema: Diskriminierung

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Diskriminierende Wildschweine

Darf ein satirischer Beitrag eine Tiermetapher verwenden, um indirekt herabsetzende Vorurteile über Ausländer zu verbreiten? Nein, sagt der Presserat. Denn Satire darf nicht als Deckmantel dienen, um diskriminierende Äusserungen zu verbreiten.

Der Presserat heisst eine Beschwerde gegen einen satirischen Beitrag der Davoser Gratiszeitung «Gipfel Zytig» gut. Diese verglich das Verhalten von Wildschweinen mit Sätzen wie «Sie tragen keine Kopftücher! Sie benützen keine geklauten Fahrräder, Roller oder BMWs! Sie tragen keine Messer!» implizit mit jenem von Ausländern. Die Pointe der kleinen Fotogeschichte lautete: «Aber: Auf die darf geschossen werden!»

In seinem Entscheid weist der Presserat auf die historische Tradition der Verhetzungspropaganda mit Tiervergleichen hin. Das Herabwürdigen von Menschen anderer Volksgruppen, Hautfarben, Religionen, des anderen Geschlechts oder einer andern sexuellen Orientierung habe sich schon immer solcher Tierbilder bedient. Besonders oft dienten diesem Zweck Ratten, Schweine, Ungeziefer und Hündinnen, denen vermeintliche Kollektiveigenschaften solcher Gruppen übergestülpt würden. Im Extremfall gehe das einher mit Vernichtungsfantasien: Ratten und Ungeziefer dürfen ausgerottet, oder, wie in diesem Fall, Wildschweine abgeschossen werden. Auch unter der selbstdeklarierten Rubrik Satire verletzen solche Vergleiche die Ziffer 8 (Diskriminierung) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».

Kontakt:

SCHWEIZER PRESSERAT
CONSEIL SUISSE DE LA PRESSE
CONSIGLIO SVIZZERO DELLA STAMPA
Sekretariat/Secrétariat:
Martin Künzi, Dr. iur., Fürsprecher
Postfach/Case 201
3800 Interlaken
Telefon/Téléphone: 033 823 12 62
Fax: 033 823 11 18
E-Mail: info@presserat.ch
Website: http://www.presserat.ch

Plus de actualités: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Plus de actualités: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa