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Media Service: Schweizer Presserat: Wenig Schmeichelhaftes in der Klatschkolumne; Stellungnahme 30/2014 (presserat.ch/_30_2014.htm)

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Bern (ots)

Parteien: Vögeli-Schnell c. «Weltwoche»

Thema: Wahrheitspflicht / Anhörung bei schweren Vorwürfen / Privatsphäre

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Wenig Schmeichelhaftes in der Klatschkolumne

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Weltwoche» abgewiesen. In der Kolumne von Hildegard Schwaninger im Januar 2014 ging es um die Motive für die Eheschliessung von Christine Vögeli-Schnell mit einem wohlhabenden Zahnarzt und um die Wohnverhältnisse des Paares. Bereits eine Woche zuvor war Christine Vögeli in einem längeren Artikel über die Vermietung günstiger städtischer Wohnungen an prominente Gutverdienende in Zürich genannt worden.

Der Presserat weist in seinem Entscheid darauf hin, dass auch das Privatleben von Prominenten Schutz verdient. Gleichzeitig können Personen, die ihre privaten Angelegenheiten bewusst an die Öffentlichkeit tragen, nicht damit rechnen, dass nur wohlwollend über sie berichtet wird. Im vorliegenden Artikel haben sich zwar einige Fehler eingeschlichen, sie sind jedoch nicht schwerwiegend. Viele Aussagen stützen sich zudem auf Äusserungen, welche die betroffenen Personen selbst gegenüber der Journalistin oder an gesellschaftlichen Anlässen gemacht hatten. Ob sich diese Gespräche immer so zugetragen hatten, kann der Presserat im Detail zwar nicht überprüfen, er erkennt aber in der Art der Recherche oder in deren Ergebnis keine Verletzung der Privatsphäre. Was die Vorwürfe rund um die Nutzung einer günstigen städtischen Wohnung betrifft, so sind diese nicht so gravierend, als dass Christine Vögeli zwingend dazu hätte angehört werden müssen. Die Beschwerde wird daher auch in diesem Punkt abgewiesen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Fürsprecherin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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