Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Media Service: Schweizer Presserat rügt «Thurgauer Zeitung»: Leserbriefschreiber unfair behandelt (Stellungnahme 22/2017)
Un document
Bern (ots)
Parteien: X. c. «Thurgauer Zeitung»
Themen: Wahrheitspflicht / Meinungspluralismus / Berichtigungspflicht / Privatsphäre / Menschenwürde
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat tadelt die «Thurgauer Zeitung» (TZ) dafür, dass sie einen Leserbriefschreiber nicht korrekt behandelt hat. Der Mann hatte der Redaktion einen Leserbrief zum Standort der geplanten zentralen Stadtverwaltung von Romanshorn zugestellt. Die TZ machte daraus einen Artikel, zitierte zentrale Teile des Briefs und nannte den Autor. Die vom TZ-Journalisten recherchierten Fakten widersprachen den Behauptungen des Briefverfassers.
Der Leser beschwerte sich beim Presserat, der Abdruck lediglich einzelner Passagen verzerre die Wahrheit. Zudem sei sein Name ohne sein Einverständnis genannt worden. Überhaupt sei er unwürdig und unfair behandelt worden.
Der Presserat anerkennt, dass die «Thurgauer Zeitung» indem sie nachrecherchierte die Wahrheit schrieb. Aber wie sie mit dem Leserbriefschreiber verfuhr, war im Ansatz falsch: Sie hätte ihm vor der Publikation ihres Artikels klipp und klar sagen müssen, dass sie seinen Leserbrief nicht bringen werde. Sondern nur Passagen daraus im geplanten Bericht. Und dass sie ihn als Autor der Zitate namentlich nennen werde. Dann hätte der Leser seine Zitate autorisieren können oder auch nicht.
Kontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Effingerstrasse 4a
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch