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Media Service: Schweizer Presserat zu Onlinekommentaren: Totalboykott geht gar nicht (Stellungnahme 50/2017)

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Bern (ots)

Parteien: X. c «Infosperber»

Themen: Wahrheit / Freiheit der Information / Onlinekommentare

Beschwerde teilweise gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat bekräftigt: Redaktionen dürfen auch schwierige Leserbriefschreiber und Onlinekommentatoren nicht gänzlich abblocken.

Hat eigentlich jeder ein Recht darauf, dass sein Onlinekommentar publiziert wird? Hierzu sagt der Schweizer Presserat klar, dass Onlineredaktionen Kommentare kürzen, gar nicht publizieren oder nachträglich löschen dürfen. Ebenso klar macht das Gremium, dass eine Redaktion das Konto eines Nutzers nur im absoluten Ausnahmefall permanent sperren darf. Dies gilt auch für lästige oder mühsame Schreibende.

Der Presserat hat daher soeben die Beschwerde eines Schreibers von Onlinekommentaren gegen das Onlineportal «Infosperber» teilweise gutgeheissen. «Infosperber» war berechtigt, einen einzelnen Kommentar zu löschen, der unbelegte schwere Vorwürfe erhob. Aber das Portal durfte den Schreiber nicht ganz aussperren.

Der Presserat empfiehlt zudem, Onlinekommentare vor der Publikation zu überprüfen. Im vorliegenden Fall erfolgte die Überprüfung erst nachträglich.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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