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Media Service: Presserat für Fairness und Transparenz; Stellungnahme 16/2018 (https://presserat.ch/complaints/16_2018/)

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Bern (ots)

Parteien: Marty c. «Schweizerische Ärztezeitung»

Thema: Fairness

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Ärztezeitung behandelt Gastautor unfair

Der Leiter Gesundheitspolitik von Economie Suisse verfasste eine Gastkolumne in der «Schweizerische Ärztezeitung»; ihr Titel: «Wirtschaft bringt Gesundheit». Die Redaktion empfand den Beitrag als simplifizierend und konnte sich nur knapp dazu durchringen, ihn abzudrucken. Deshalb beschloss die Redaktion, den Beitrag mit einem «Chapeau» zu versehen, also einem kurzen einführenden Text. Darin strich sie ihre Vorbehalte heraus und empfahl einen Gegenbeitrag in der gleichen Ausgabe zur Lektüre. Das Problem beim Ganzen: Der Vertreter von Economie Suisse wurde über die Vorbehalte und flankierenden Massnahmen nicht informiert; ja er hatte das vorbehaltlose «Gut zum Druck» des Ärzteblatts erhalten. Dies wertete der Schweizer Presserat als Verletzung des Fairnessprinzips im Journalistenkodex, nach dem sich Medienschaffende auszurichten haben. Deshalb hat er die Beschwerde des Gastautors gutgeheissen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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