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Media Service: Schweizer Presserat: «Basler Zeitung» klärte Vorwürfe nicht ab (Stellungnahme 53/2018)

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Bern (ots)

Parteien: Concordia c. «Basler Zeitung»

Themen: Wahrheit / Anhören bei schweren Vorwürfen / Sachlich nicht gerechtfertigte Anschuldigungen

Beschwerde gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Schweizer Presserat rügt die «Basler Zeitung» (BaZ) für einen mehrfachen Verstoss gegen die journalistischen Pflichten. Die Zeitung hatte im Juni über einen Streit zwischen dem Universitätsspital Basel und drei Krankenkassen über die Höhe der Spitaltarife berichtet. Dabei fuhr die Redaktion schweres Geschütz auf: Die Kassen hätten nun Höchstbeträge eingeführt. Alles, was darüber läge, hätten die Privatpatienten selbst zu berappen. So erhielten die Zusatzversicherten nicht die volle Gegenleistung für ihre Prämien. Die Kassen hätten ihren Kunden geraten, eine andere Klinik aufzusuchen.

Die Krankenkasse Concordia ging damit vor den Presserat. Sie bestritt sämtliche Vorwürfe der BaZ; sie seien schlicht falsch. Die Basler Zeitung hielt es nicht für nötig, zur Beschwerde Stellung zu beziehen. Das Ethikgremium stellte fest, dass die Anschuldigungen in Bezug auf die Concordia nicht zutrafen; die BaZ hat sich nicht an die Wahrheitspflicht gehalten. Zudem versäumte sie es, die Concordia zu den schweren Vorwürfen anzuhören.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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