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Media Service: Presserat rügt «Blick am Abend» (Stellungnahme 57/2018)
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Bern (ots)
Unsorgfältig über Kindsmissbrauch berichtet
Der Schweizer Presserat rügt den «Blick am Abend» für einen unsorgfältigen Artikel über einen schweren Fall von Kindsmissbrauch. «Vater warnte Behörden vor Fetisch-Mutter» titelte die Pendlerzeitung und schrieb, eine Mutter habe ihre Tochter als Sex-Sklavin für ihren Partner - ihren «Meister» - ausgebildet. Dass es sich dabei um einen Bericht kurz vor einem Strafprozess handelte, erwähnte «Blick am Abend» allerdings nicht.
Im Artikel kommt der leibliche Vater des Kindes zu Wort. Er erzählt von seinem frühen Verdacht, dass die Tochter missbraucht würde. Er habe dies der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) gemeldet. Die sei dem jedoch nicht nachgegangen. Er selber habe seine Annahme nicht belegen können.
Trotz dieser schweren Beschuldigung hatte «Blick am Abend» auf eine Stellungnahme der Kesb verzichtet. Damit ist laut Presserat die im Journalistenkodex vorgeschriebene Anhörung bei schweren Vorwürfen verletzt. Neben dem Vater nannte «Blick am Abend» keine weitere Quelle. Gleichzeitig werden detaillierte Handlungen des Missbrauchs aufgeführt. Eine massgebliche Quelle, konkret wohl die Anklageschrift, nannte «Blick am Abend» nicht und unterschlug damit wesentliche Informationen. Ebenso rügt der Presserat, dass die Redaktion dem Schutz des Kindes nicht ausreichend Rechnung trug. Der Presserat anerkennt zwar, dass bei Gewaltverbrechen an Kindern andeutungsweise darüber berichtet werden kann. Höchste Zurückhaltung, wie sie der Kodex verlangt, zeigte sich im Artikel von «Blick am Abend» jedoch nicht.
Auf der Webseite des Presserats wurden zudem die folgenden Stellungnahmen veröffentlicht:
56/2018 X. c. «20minutes» (Wahrheitspflicht): Beschwerde abgewiesen
58/2018 Direktion für Bildung, Soziales und Sport der Stadt Bern c. «Blick» und «Blick am Abend» (Wahrheitspflicht / Entstellen von Tatsachen / Quellenbearbeitung): Beschwerde gutgeheissen
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