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Media Service: «Südostschweiz» hat Linard Bardill nicht boykottiert (Stellungnahme 5/20219)

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Bern (ots)

Parteien: Bardill c. «Südostschweiz», «Bündner Tagblatt», «Radio Südostschweiz» und Somedia

Themen: Informationsfreiheit / Meinungspluralismus / Leserbriefe

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

Liedermacher Linard Bardill hat nach den Bündner Regierungsratswahlen vom Juni 2018 beim Schweizer Presserat Beschwerde eingereicht. Er wirft darin der Mediengruppe Somedia und besonders der «Südostschweiz» vor, fast nur negative Leserbriefe zu seiner Person veröffentlicht und seine Kandidatur weitgehend totgeschwiegen zu haben. Zudem sei ihm als Kandidat für den Regierungsrat die politische Ernsthaftigkeit und Kompetenz abgesprochen worden. Bardill spricht von Gesinnungs- und Hetzjournalismus der Somedia.

Der Presserat kann keinen der von Bardill erhobenen Vorwürfe nachvollziehen. In der «Südostschweiz» sind seit Bardills Eintritt in den Wahlkampf fast jeden Tag Artikel erschienen, in denen er Thema war. Es ist offensichtlich auch nicht korrekt, dass die «Südostschweiz» fast nur negative Leserbriefe zu Bardill veröffentlichte.

Die «Südostschweiz» hat in Graubünden eine regionale Vormachtstellung. Medien in einer solchen Position sind laut dem Journalistenkodex verpflichtet, den Meinungspluralismus zu ermöglichen. Dies gilt besonders in Abstimmungs- und Wahlkämpfen. Aber auch Medien in einer solchen Vormachtstellung müssen nicht ausgewogen berichten und müssen auch nicht den Standpunkten aller Kandidaten gleich viel Platz bieten, wie es Bardill verlangt. Medien in einer monopolartigen Stellung dürfen journalistisch gewichten, wenn sie dabei fair bleiben.

Der Presserat hat Bardills Beschwerde in allen Punkten abgewiesen.

Kontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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