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Presserat rügt «Schweizer Journalist»: Relotius-Vergleich war nicht belegt (Stellungnahme 70/2019)
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Bern (ots)
Parteien: Conzett c. «Schweizer Journalist»
Themen: Wahrheit / Anhören bei schweren Vorwürfen / Unterschlagen wichtiger Informationen
Beschwerde im zentralen Punkt gutgeheissen
Zusammenfassung
Der Presserat hat entschieden, dass die Kritik der Branchenzeitschrift «Schweizer Journalist» an einer Reportageserie des Onlinemagazins «Republik» zwar in einzelnen Punkten berechtigt war, im Hauptpunkt aber unzulässig.
Die «Republik» hatte im Januar 2018 eine Serie von fünf Reportagen aus dem Süden der USA veröffentlicht. Es ging um die Veränderungen in der amerikanischen Gesellschaft und die Hintergründe der breiten Unterstützung für Donald Trump. Der «Schweizer Journalist» publizierte dazu im Februar und im April 2019 zwei äusserst kritische Rezensionen, dies im Nachgang zum breit diskutierten Fall des deutschen Fälscher-Journalisten Claas Relotius. Die beiden Kritiken zogen unter den Titeln «Ein Hauch von Relotius» und «Meisterhaft komponiert» Parallelen zu jenem Fall. Zur Begründung listete der Autor am Beispiel einer der fünf Reportagen eine ganze Reihe journalistischer Fehler auf. Daraus schloss er, das Stück enthalte Übertreibungen und Manipulationen, es halte einem seriösen Faktencheck nicht stand.
Der Schweizer Presserat kam nach gründlicher Prüfung der Eingaben zum Schluss, dass die Reportage in der Tat eine Anzahl von Ungenauigkeiten und journalistischen Fehlern enthielt. Er hielt aber dafür, die Schlussfolgerung, hier sei bewusst manipuliert und gefälscht worden, sei durch die Fakten nicht gestützt. Der Presserat schreibt in seiner Beurteilung: «Insbesondere der sehr schwere Vorwurf im angedeuteten Vergleich mit dem Skandal 'Relotius' wurde nicht hinreichend belegt.»
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