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Auch ein Balkon zählt zur Privatsphäre: Presserat heisst zwei Beschwerden gut (Stellungnahme 45/2021)

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Bern (ots)

Parteien: Fairmedia c. "Blick" und "20 Minuten"

Themen: Privatsphäre / Identifizierung

Beschwerden gutgeheissen

Zusammenfassung

Der Presserat heisst je eine Beschwerde gegen "20 Minuten" und "Blick" gut. Beide Medien berichteten über ein Tötungsdelikt in Buchs (SG), wobei eine junge Mutter mutmasslich durch ihren Partner ermordet wurde. Im Rahmen ihrer Berichterstattung veröffentlichten "Blick" und "20 Minuten" Fotos des Deliktorts. Die Bilder zeigen das Gebäude, in dem sich im Erdgeschoss eine Pizzeria und im ersten Stock die Wohnung des Paares befindet. Beide Medien machten publik, dass der Mann in der Pizzeria arbeitete und nannten die Strasse, an der sie liegt. Dadurch ist für Dritte der Wohn- und Arbeitsort des Mannes rasch erschliessbar. Der Presserat rügt diese identifizierende Berichterstattung.

Ebenfalls erachtet der Presserat die Privatsphäre als verletzt. "Blick" publizierte eine Aufnahme durch die verglaste Eingangstüre des Deliktorts. Auf dem abgebildeten Flur sind private Gegenstände zu sehen. "20 Minuten" veröffentlichte ein Foto des Balkons, der von der Strasse aus nicht einsehbar ist. In beiden Fällen kommt der Presserat zum Schluss, dass sowohl der Eingangsbereich als auch der Balkon zum Privatbereich der Betroffenen gehört.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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