Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
"bz" berichtete korrekt über Zullwils Geldnot (Stellungnahme 50/2021)
Un document
Bern (ots)
Parteien: X. c. "bz - Zeitung für die Region Basel"
Thema: Wahrheitssuche / Anhören bei schweren Vorwürfen
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die "bz - Zeitung für die Region Basel" und weitere Titel der CH Regionalmedien abgelehnt. Im Bericht über die Gemeinde Zullwil ging es auch um ausstehende Perimeterbeiträge, die ein betroffener Einwohner bis vor Bundesgericht angefochten hatte. Gemäss seiner Beschwerde an den Presserat sah dieser im Bericht die Wahrheitspflicht verletzt. Die Sache werde so dargestellt, als ob er alleine für die Finanzprobleme verantwortlich sei. Zudem sei er als Person identifizierbar gewesen und es entstehe der Eindruck, dass er von den politisch aktiven Mitgliedern eines "Familien-Clans" geschützt werde. Zu diesen Vorwürfen habe man ihn nicht angehört.
Laut Entscheid des Presserats wird der Artikel der Komplexität des Sachverhalts zwar nicht vollumfänglich gerecht, aber die Wahrheitspflicht ist nicht verletzt. Ebenso war die Anonymisierung ausreichend, da der Name des Einwohners nicht genannt wurde. Seine Anhörung war laut Presserat nicht zwingend, da im Artikel keine schweren Vorwürfe erhoben wurden. Die Redaktion konnte zudem belegen, dass sie mehrfach versucht hatte, telefonisch Kontakt mit ihm aufzunehmen.
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