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"Tagesanzeiger.ch" und die "SonntagsZeitung" haben Demo-Teilnehmerinnen zwar identifiziert, ohne sie vorgängig anzuhören, aber deren Persönlichkeit dennoch nicht verletzt (Stellungnahme 52/2021)

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Bern (ots)

Parteien: A. B. und F. T. c. "Tages-Anzeiger" und "SonntagsZeitung

Thema: Privatsphäre

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung

"Tagesanzeiger.ch" und die "SonntagsZeitung" berichteten im September 2020 in einer Recherche darüber, wer im Sommer 2019 an der Besetzung des Credit Suisse-Sitzes am Zürcher Paradeplatz beteiligt gewesen sei. Der Autor kam zum Schluss, dass rund ein Drittel der TeilnehmerInnen aus dem Ausland gekommen sei. Rund 50 Demonstrierende seien in der Folge gebüsst worden. Im Text wird auf verschiedene damals Anwesende eingegangen, unter anderem auf eine im deutschen Grenzgebiet Wohnende und eine weitere aus Basel. Beide werden mit vollem Vornamen und der Initiale des Nachnamens genannt, zu beiden werden weitere Angaben gemacht.

Die beiden Frauen legten Beschwerde beim Presserat ein, weil sie damit ohne ihre Einwilligung identifiziert worden seien. Die gemachten Angaben über sie reichten, um sie mit einer einfachen elektronischen Suche zu identifizieren. Tamedia umgekehrt stellte sich auf den Standpunkt, dass die beiden genügend anonymisiert gewesen seien. Zudem hätten sie mit ihrer Aktion ohnehin bewusst die Öffentlichkeit gesucht, sie könnten sich nicht nachträglich auf Anonymität berufen.

Der Presserat entschied die Frage der Identifizierung zugunsten der Beschwerdeführerinnen: Der volle Vorname und die Initiale des Nachnamens plus einige weitere Angaben reichten aus, um die beiden Personen schnell zu identifizieren. Hätte man auch den Vornamen gekürzt oder - noch besser - zwei fiktive Initialen verwendet ("Name der Redaktion bekannt"), wäre die Identifikation kaum oder gar nicht möglich gewesen.

Dennoch wies der Presserat die Beschwerden ab: Er entschied, dass die beiden Frauen mit ihrer Aktion (medienwirksame Besetzung des Eingangs der Credit Suisse) bewusst die Öffentlichkeit gesucht haben und sich deswegen nicht auf den Schutz vor einer Identifizierung, das heisst den Schutz ihrer Privatsphäre berufen können.

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch

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