Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Presserat entlastet "SonntagsZeitung": Anhörungspflicht bei schweren Vorwürfen nicht verletzt (Stellungnahme 1/2022)
Un document
Bern (ots)
Parteien: Bundesamt für Verkehr c. "SonntagsZeitung"
Thema: Anhören bei schweren Vorwürfen / Unterschlagen wichtiger Informationen
Beschwerde abgewiesen
Zusammenfassung
Mit dem Artikel "Neue Ungereimtheiten im Postauto-Skandal" vom 21. Februar 2021 hat die "SonntagsZeitung" den Journalistenkodex nicht verletzt. Der Schweizer Presserat weist eine entsprechende Beschwerde des Bundesamtes für Verkehr (BAV) ab, wonach die Redaktion schwere Vorwürfe erhoben, diese dem BAV aber vor der Publikation nicht zur Stellungnahme vorgelegt habe. Für den Presserat war eine Anhörung nicht zwingend. Es handelt sich bei den beschriebenen Formulierungen nicht um schwere Vorwürfe, sondern um zulässige, für die Leserschaft erkennbare journalistische Einschätzungen, in einem Fall sogar um ein Zitat des BAV-Direktors. Aus Sicht der Leserschaft sind einzig Titel und Lead nicht ideal gelöst, da sie Erwartungen wecken, die der Artikel nicht einlöst. Doch medienethisch ist auch dies unbedenklich.
Das Bundesamt für Verkehr monierte zudem, die "SonntagsZeitung" habe wichtige Informationen unterschlagen sowie in unzulässiger Weise zwei gänzlich unterschiedliche Sachverhalte vermischt. Dem Presserat erschliesst sich beides nicht. Weder verschweigt der Artikel etwas noch stellt er etwas falsch dar. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Pressekontakt:
Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Ursina Wey
Geschäftsführerin/Directrice
Rechtsanwältin
Münzgraben 6
3011 Bern
+41 (0)33 823 12 62
info@presserat.ch
www.presserat.ch