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CH Media Berichterstattung über Zolldirektion: Serie verletzte den Journalistenkodex nur in einem Nebenpunkt (Stellungnahme 3/2022)
Un document
Bern (ots)
Parteien: Eidgenössisches Finanzdepartement c. CH Media
Themen: Wahrheit / Privatsphäre / Menschenwürde
Beschwerde in Nebenpunkt gutgeheissen
Zusammenfassung
Die Titel der CH Media Gruppe veröffentlichten im April 2021 in einer fünfteiligen Serie die Ergebnisse einer grösseren Recherche über die Restrukturierung der Eidgenössischen Zollverwaltung und Christian Bock, den Direktor der Zollverwaltung. In jedem Beitrag wurde ein anderer Aspekt der Umstrukturierung, respektive des Verhaltens von Bock thematisiert. Unter anderem ging es dabei um die Absicht, fast die gesamte Zollverwaltung zu bewaffnen oder um Bocks Führungsstil und dessen Auftritte in der Öffentlichkeit. Das Eidgenössische Finanzdepartement, zu welchem die Zollverwaltung gehört, erhob beim Schweizer Presserat Beschwerde gegen die Berichterstattung. Generell diskreditiere die Artikelserie eine Kaderperson der Bundesverwaltung mit einseitigen, unausgewogenen und diffamierenden Aussagen. Private Episoden, die mit Bocks Funktion in der Zollverwaltung kaum etwas zu tun hätten, würden geschildert, die Berichterstattung sei zum Teil unwahr, verletze die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Quellen sowie die Privatsphäre des Amtsdirektors und dessen Menschenwürde.
Der Presserat wies die Beschwerde in den wesentlichen Punkten ab. Lediglich Hinweise auf religiöse Aktivitäten des Direktors sowie auf das Verhalten seines Sohnes seien nicht durch ein öffentliches Interesse gedeckt und verletzten die Privatsphäre.
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