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Presserat rügt "Basler Zeitung": Willkür-Vorwurf wurde nicht belegt (Stellungnahme 8/2022)
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Bern (ots)
Parteien: Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt c. "Basler Zeitung" und "bazonline.ch"
Themen: Wahrheit / Anhören bei schweren Vorwürfen
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Im März 2021 publizierte die "Basler Zeitung" einen Artikel, der sich kritisch mit den neuen Spitallisten auseinandersetzte. Dem baselstädtischen Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger wurde unter anderem vorgeworfen, dass er durch die Zusammenarbeit des Universitätsspitals mit dem Bethesda-Spital ein Spital "erfunden" habe, um die öffentlich-rechtlichen Spitäler gegenüber den privaten zu bevorzugen. Dem Universitätsspital Gellert würden dadurch lukrative orthopädische Eingriffe zugehalten. Bereits im Titel wird der Vorwurf der "Willkür" erhoben. Das Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt reichte in der Folge eine Beschwerde beim Presserat ein, es sei namentlich das Gebot der Wahrheitssuche verletzt.
Ob einer Gesundheitseinrichtung ein eigenständiger Platz auf der Spitalliste zusteht, kann und muss der Presserat nicht beurteilen. Er hat in dieser Sache jedoch sehr ausführlich und kontrovers diskutiert, ob die Wortwahl des Journalisten ("Phantomspital", "Trick") zulässig sei, sieht dadurch die Wahrheitssuche aber nicht verletzt. Hingegen ist für den Presserat der schwere Vorwurf der "Willkür" nicht akzeptabel. Für einen solch gravierenden Vorwurf gegen eine Behörde oder ein Regierungsmitglied müssen eindeutige und konkrete Belege beigebracht werden, was hier nicht der Fall war. Die Beschwerde wird gutgeheissen.
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