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"Zürich 2": kein undeklariertes Sponsoring (Stellungnahme 15/2022)
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Bern (ots)
Parteien: X. c. "Zürich 2"
Themen: Wahrheit / Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Ein Leser störte sich an einem Beitrag eines Automobiljournalisten, der im Vorfeld der Abstimmung über das CO2-Gesetz im Sommer 2021 in der Lokalzeitung "Zürich 2" erschienen war. In seiner Beschwerde an den Presserat machte der Leser Verstösse gegen die Wahrheitspflicht geltend und sah unter anderem auch die geforderte klare Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung verletzt. Zudem monierte er, es liege ein undeklariertes Sponsoring beziehungsweise eine Koppelung von redaktionellem Berichten und Werbung vor.
Der Presserat weist die Beschwerde grösstenteils ab. Eine Verletzung der Wahrheitspflicht sieht er nur in der Behauptung, bei einer Annahme des CO2-Gesetzes müssten "intakte Ölheizungen ersetzt werden". Das ist nicht richtig, womit ein Verstoss gegen die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" vorliegt. In allen anderen Punkten sieht das medienethische Gremium aber keine Verstösse. Bei dem Meinungsbeitrag handelt es sich gemäss der Lokalzeitung weder um eine Marketingkampagne noch um einen bezahlten Werbebeitrag. Mit der Spitzmarke "Tribüne" ist der Meinungsbeitrag auch klar als solcher erkennbar. Zudem erschliesst sich der Leserschaft auf Anhieb, dass der Autor der Automobilbranche gegenüber positiv eingestellt ist, womit sich die im Kommentar transportierte Meinung ohne Weiteres einordnen lässt.
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