Tous Actualités
Suivre
Abonner Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa

Beschwerde gegen "Quotidien Jurassien" abgewiesen

Bern (ots)

Parteien: X. c. "Le Quotidien Jurassien"

Themen: Wahrheitssuche / Trennung von Fakten und Kommentar / Unterschlagung wichtiger Informationen

Beschwerde abgewiesen

Zusammenfassung:

Der Presserat hat eine Beschwerde eines Lesers gegen den "Quotidien Jurassien" abgewiesen. Nach Ansicht des Beschwerdeführers verstiess der Artikel "Centre de renfort: trop loin pour intervenir à temps à Elay" ("Einsatzzentrale: Zu weit entfernt, um in Elay rechtzeitig einzugreifen") gegen die Ziffern 1, 2 und 3 des Journalismuskodex. Der Artikel sei "tendenziös", insbesondere weil er die Tatsache verschweige, dass die Gemeinden des Grand Val, zu dem auch Elay gehört, sich zu einer lokalen Feuerwehr zusammengeschlossen haben.

Der Presserat ist der Ansicht, dass die breite Öffentlichkeit weitgehend darüber informiert ist, dass es in der ganzen Schweiz lokale Milizfeuerwehren gibt, die in zahlreichen Situationen (Brand, Naturschäden usw.) eingreifen können. Dem "Quotidien Jurassien" ist somit nicht vorzuwerfen, nicht auf diese Tatsache hingewiesen zu haben. Auch mit der Veröffentlichung einer von der Gebäudeversicherung Bern erstellten Karte der Region hat er keinen Fehler begangen: Das Dokument ist von öffentlichem Interesse, es wurde nicht manipuliert, und seine Quelle ist klar angegeben.

Bezüglich Unterscheidung zwischen Fakten und Kommentar stellte der Rat fest, dass der Journalist seine Meinung in einem Kommentar geäussert hat, der als solcher gekennzeichnet und ordnungsgemäss vom Tatsachenartikel getrennt ist. Einige Passagen des Artikels selbst sowie dessen allgemeiner Tonfall lassen jedoch die Voreingenommenheit des Autors erkennen. Der Rat ist der Ansicht, dass der Autor durchaus mehr Zurückhaltung hätte üben können, ohne jedoch auf einen Verstoss gegen Ziffer 2 des Kodex zu schliessen. Im Ergebnis hat er die Beschwerde abgewiesen.

https://presserat.ch/complaints/40_2024/

Pressekontakt:

Schweizer Presserat
Conseil suisse de la presse
Consiglio svizzero della stampa
Geschäftsstelle
Postfach
3000 Bern 8
+41 (0)77 405 43 37
media@presserat.ch
www.presserat.ch

Plus de actualités: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
Plus de actualités: Schweizer Presserat - Conseil suisse de la presse - Consiglio svizzero della stampa
  • 29.11.2024 – 09:00

    Beschwerde gegen "St. Galler Tagblatt" teilweise gutgeheissen

    Bern (ots) - Parteien: X. c. "St. Galler Tagblatt" Themen: Wahrheit / Quellenbearbeitung / Anhörungsrecht / Identifikation Beschwerde teilweise gutgeheissen Zusammenfassung Das "St. Galler Tagblatt" berichtete über eine Schulsportanlage, die in der Gemeinde Eggersriet gebaut werden soll. Der Standort des Neubaus ist umstritten. Im Artikel wurde ein anonymes Flugblatt zitiert, das die verantwortlichen Gemeindebehörden ...

  • 06.03.2024 – 09:00

    KI und Journalismus: Schweizer Presserat publiziert Leitfaden

    Bern (ots) - Der Schweizer Presserat hat einen Leitfaden zum journalistischen Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) publiziert. Dabei geht es vor allem um die neuen KI-Werkzeuge, die künstliche Inhalte generieren, das können Texte, Bilder, Videos, Sprachbeiträge oder Fotos sein. Der Leitfaden basiert auf der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten"(auch Journalismuskodex genannt) ...