SANTÉ SEXUELLE SUISSE / SEXUELLE GESUNDHEIT SCHWEIZ
Verbote schaden der Qualität in der Sexualerziehung
Zur Unterschriftenabgabe für die "Schutzinitiative" vom 17. Dez. 2013
Bern (ots)
Die Initiative "Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule" will den Sexualkundeunterricht für Kinder unter 10 Jahren schweizweit verbieten. Dieses Verbot widerspricht den Kinderrechten und würde einen noch nie dagewesenen Einschnitt in die kantonale Bildungshoheit bedeuten. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz ist gegen ein solches Verbot und für vernünftige Empfehlungen und Qualitätssicherung in der Sexualerziehung.
Die Initianten verlangen, dass Sexualunterricht frühestens ab dem vollendeten 9. Lebensjahr und ausschliesslich von den Klassenlehrern im Bereich Biologie unterrichtet wird. Damit würde das Thema Sexualität auf die Biologie reduziert und die wichtigen psychologischen und emotionalen Aspekte würden zur "Sexualisierung" degradiert. Das hiesse, einen korrekten Aufklärungsunterricht in den Schweizer Schulen gerade zu verhindern.
Information und Bildung, objektiv und überkonfessionell, gehören zu den Menschen- und Kinderrechten. Die schulische Sexualerziehung hat zum Zweck, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen und ihnen die Fähigkeit zu vermitteln, Entscheidungen die ihren Körper betreffen und im Zusammenhang der Sexualität verantwortlich und kompetent zu treffen. Dazu gehört nicht nur der sexuelle Missbrauch, sondern im späteren Leben gehören dazu auch die Themen Schwangerschaft und Verhütung sowie die sexuell übertragbaren Infektionen. Und auch Selbstsicherheit in der eigenen sexuellen Identität und in den sexuellen Rechten sind wichtige Grundlagen für ein positives Gesundheitsverhalten.
Der Sexualunterricht in den Schweizer Schulen spielt heute eine marginale Rolle und dies wird sich leider auch mit dem Lehrplan 21 nicht ändern. Gerade vor diesem Hintergrund muss mindestens sichergestellt werden, dass dieses Fach, wie alle anderen Schulfächer, gemäss nationalen und internationalen pädagogischen Qualitätsstandards unterrichtet und qualitätskontrolliert wird.
Vor diesem Hintergrund ist das Begehren der Initianten, die aus rechtskonservativen und religiös-fundamentalistischen Kreisen kommen, nicht nur rückwärtsgewandt, sondern in pädagogischer und gesundheitlicher Hinsicht auch kontraproduktiv. Und es würde einen Unterrichtsinhalt in der Verfassung festschreiben, der klar in der Zuständigkeit der Kantone liegt.
Kontakt:
Rainer Kamber, stellvertretender Geschäftsleiter,
rainer.kamber@sante-sexuelle.ch, 079 813 10 70
Bilder zur Sexualkunde von Gaëtan Bally bei Keystone