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Schweizer Tierschutz STS

Argumente gegen den Tierschutzanwalt greifen nicht
Replik des Schweizer Tierschutz STS

Basel (ots)

Das Bürgerliche Komitee gegen die
Tierschutzanwalt-Initiative hat heute seine "Argumente" gegen die 
Einführung von Tierschutzanwälten vorgestellt. Diese halten laut 
Schweizer Tierschutz STS einer Prüfung nicht stand.
Tatsächlich verfügt die Schweiz über ein gutes Tierschutzgesetz 
mit entsprechenden Vorschriften. Das Problem ist, dass es selbst nach
Meinung des Bundesrates ungenügend durchgesetzt wird. Obwohl das 
Gesetz harte Strafen für Tierquälerei vorsieht, werden diese kaum 
ausgesprochen. In manchen Kantonen, etwa Genf, Wallis, Uri, Glarus, 
Tessin, kommen seit Jahren praktisch keine Tierschutzdelikte zur 
Anzeige. Der Tierschutzanwalt sorgt dafür, dass das Gesetz überall 
gleich durchgesetzt wird.
Die Gegner der Initiative unterstellen, dass die Einführung von 
Tierschutzanwälten mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten verursachen
würde. Der Kanton Zürich, wo es seit 1992 einen Tieranwalt gibt, 
belegt das Gegenteil. Die Kosten betragen dort 8 Rappen pro 
Einwohner/Jahr.Zum Vergleich: Jeder Steuerzahler muss für die 
Unterstützung der Bauern jährlich rund CHF 400.- aufwenden. Der 
Zürcher Tieranwalt wird von den Strafverfolgungsbehörden geschätzt, 
weil er ihnen viel Aufwand abnimmt und unbürokratisch arbeitet.
Die Behauptung, die Initiative "bringe den Tieren nichts", ist 
blanker Hohn und streut den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Sand in
die Augen. Das Nein-Komitee hat offenbar die Mechanismen des 
Strafrechts nicht verstanden: Das Strafrecht kommt immer erst zur 
Anwendung, wenn eine Straftat bereits geschehen ist. Wenn es 
konsequent umgesetzt wird, hat es jedoch eine präventive Wirkung. 
Auch Parkverbote werden nur deshalb beachtet, weil sonst eine Strafe 
droht.
Die Gegner führen an, dass die bisherige Strafprozessordnung die 
Einführung von Tierschutzanwälten schon heute erlaube. Das war 
bislang - im Prinzip - richtig. Doch während der Kanton Zürich schon 
seit 1992 einen Tieranwalt hat, ist kein anderer Kanton seinem 
Beispiel gefolgt. Deshalb wurde die Tierschutzanwalt-Initiative vom 
Schweizer Tierschutz STS lanciert. Nach Inkrafttreten der neuen 
eidgenössischen Strafprozessordnung wird die Einführung von 
kantonalen Tierschutzanwälten nach Meinung des Bundesamtes für Justiz
nach nicht mehr möglich sein.
Das Tierschutzgesetz verfüge über die "nötigen Instrumente, um 
Tierschutzvergehen konsequent zu verfolgen": Welche Instrumente das 
sein sollen, führt das Gegner-Komitee nicht aus. Auch wieso die 
Institution eines Tierschutzanwalts sich nicht überall eignen soll, 
bleibt sein Geheimnis. Erst kürzlich wurde das gesamte Strafverfahren
für die ganze Schweiz vereinheitlicht. Warum soll das bei 
Tierschutzdelikten nicht gehen?
An eine Frechheit grenzt schliesslich die Behauptung von 
FDP-Nationalrat Christian Lüscher, die Tierschutzanwälte seien ein 
"Beschäftigungsprogramm für Juristen": Der überaus engagiert und 
effizient arbeitende Zürcher Tieranwalt verrichtet seinen Auftrag in 
einem 30%-Pensum. Er ist zuständig für ein Gebiet, in dem ein Siebtel
der Schweizer Bevölkerung lebt. Kleine Kantone, denen das zuviel ist,
können nach Annahme der Initiative gemeinsam einen Tierschutzanwalt 
benennen. Zum Vergleich: Ein durchschnittlicher Schweizer Bauer wird 
mit CHF 40'000.- pro Jahr mit Steuergeldern subventioniert. Das ist 
auch aus Sicht des STS richtig. Aber ein Tierschutzanwalt würde je 
Kanton  weniger kosten als die Subvention eines einzigen Bauern, und 
damit liesse sich das Los von abertausenden Tieren verbessern.

Kontakt:

Lukas Berger
Schweizer Tierschutz STS
Tel.: +41/61/365'99'93
E-Mail: lukas.berger@tierschutz.com