Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts
Stellungnahme Schweizer Tierschutz STS zu den Beschlüssen des Bundesrates vom 27. Mai 2020
Basel (ots)
Der Schweizer Tierschutz STS begrüsst insgesamt die beschlossene Revision verschiedener Verordnungen des Lebensmittelrechts. Es werden damit in verschiedenen Bereichen von Tierhaltung, Transport und Schlachtung wesentliche, tierschutzrelevante Fortschritte erzielt, so zum Beispiel bei der muttergebunden Kälberaufzucht. Kritikpunkte seitens des STS bestehen bezüglich der Beschlüsse zur Weideschlachtung sowie bei den Anpassungen im Bereich landwirtschaftlicher Kontrollen.
Muttergebundene Kälberaufzucht
In der Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht sieht der STS einen Meilenstein bei der Förderung einer tiergerechten Nutztierhaltung. Durch die Fütterung mit Muttermilch wachsen unter natürlichen Bedingungen gesunde, widerstandsfähige Tiere heran und der Antibiotikaeinsatz kann reduziert werden. Mit der Verordnungsänderung eröffnen sich neue Möglichkeiten einer tierfreundlichen Milchviehhaltung. Nun haben es die Marktakteure in der Hand, diese artgemässe Haltungsform mit den richtigen Anreizen zu unterstützen.
Hof- und Weideschlachtung
Schlachtungen auf dem Hof verringern die Belastungen für das Tier durch den Wegfall des Transports zum Schlachtbetrieb. Das ist positiv im Sinne des Tierwohls, insbesondere beim Betäuben mittels Bolzenschuss, aber nur eingeschränkt bei der Weideschlachtung, also beim Schiessen von Rindern mit dem Gewehr. Die Weideschlachtung beurteilt der STS als eine nur unter strengsten Vorgaben und Kontrollen praktikable Betäubungsart. Die dazu veröffentlichten Auflagen lassen leider noch keine Schlüsse auf die spätere Umsetzung in den Kantonen zu. Der STS wird die weitere Entwicklung genau beobachten.
Landwirtschaftliche Kontrollen
Die Erhöhung der Kadenz unangemeldeter Kontrollen ergibt eine substantielle und notwendige Verbesserung der Kontrolltätigkeit auf Landwirtschaftsbetrieben. Gleichzeitig wendet sich der STS dezidiert gegen sogenannte Verwaltungskontrollen. Diese Kontrollen "nur auf dem Papier" können und dürfen aus Tierschutzsicht die gesetzlichen Grundkontrollen nicht ersetzen. Die jetzt veröffentlichte Verordnung ermöglicht es, dass viele Tierhaltungen unter Umständen bis zu 12 Jahre nicht mehr vor Ort überprüft werden. Das erhöht die Gefahr unentdeckter Missstände und Tierquälerein massiv.
Pressekontakt:
Cesare Sciarra, Leiter Kompetenzzentrum Nutztiere,
Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS
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