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Tierschutz im Ausland: Praktische Tipps für Ferienreisende

Tierschutz im Ausland: Praktische Tipps für Ferienreisende
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Wer in der Ferienzeit in fremde Länder reist, wird oft mit Tierleid und touristischen Attraktionen konfrontiert, die aus tierschützerischer Sicht fragwürdig sind. Häufig sind die Übergänge zwischen gelebter Tradition und touristischem Kommerz fliessend. Skrupellose Geschäftemacher wissen sehr genau, wie sie die Ferienreisende ködern können und nehmen die Misshandlung von Tieren bewusst in Kauf. Ein Merkblatt des Schweizer Tierschutz STS erklärt Hintergründe und gibt praktische Verhaltenstipps.

Je nach Weltregion und Kultur unterscheidet sich der Umgang der Menschen mit Tieren stark von unseren westlichen Sitten und Empfindsamkeiten. Ferienreisende werden oft unfreiwillig mit dem Thema Tierschutz konfrontiert, etwa durch die vielen streunenden Hunde und Katzen oder beim Besuch eines Marktes. In vielen Ländern schützt das Gesetz Tiere nur mangelhaft vor Quälerei oder die Gesetze werden nicht durchgesetzt. Bei touristischen Attraktionen mit Tieren haben es die Ferienreisenden selbst in der Hand, fragwürdige Spektakel mit Tieren gar nicht erst zu unterstützen.

Strassenhunde

Versuchen Sie nicht, Strassenhunde oder -katzen aus dem Urlaubsland in die Schweiz einzuführen. Wenn Sie einem Tier ein neues Zuhause geben möchten, setzen Sie sich mit seriös arbeitenden Tierschutzorganisationen vor Ort in Verbindung, die Sie beraten und Ihnen behilflich sein können. Unterstützen Sie eine lokale Tierschutzorganisation – mit Ihrer Spende können sie streunende Katzen und Hunde kastrieren, impfen, Futter beschaffen und ein Tierheim betreiben, wo geeignete Tiere eine Chance auf Vermittlung vor Ort erhalten.

Stierkämpfe, Stierhatz

Verzichten Sie auf den Besuch von Stierkämpfen und Stierhetzen und den Kauf von Stier-Figuren und anderen, mit dem Stierkampf in Zusammenhang stehenden Souvenirs.

Rodeos

Besuchen Sie keine Rodeos oder sprechen Sie die Veranstalter auf allfällig beobachtete Tierquälereien an.

Tierkämpfe

Schauen Sie keinesfalls bei Tierkämpfen zu oder bezahlen dafür Eintritt. Da die Kämpfe oft illegal stattfinden, machen Sie sich auch als Zuschauer strafbar. Falls Sie Tierkämpfe mit Hunden, Bären, Pferden oder Bullen beobachten, melden Sie dies unverzüglich der Polizei und beschweren Sie sich bei Botschaften und Fremdenverkehrsämtern.

Hunderennen

Besuchen Sie keine sportlichen Veranstaltungen mit Tieren, bei denen grosse Verletzungsgefahr besteht und es um hohe Wettsummen geht. Protestieren Sie bei Botschaften oder Tourismusbüros.

Pferde-, Esel-, Kamel-, Elefantenreiten

Nehmen Sie nicht an Ausritten rund um Sehenswürdigkeiten teil. Vor allem nicht, wenn Sie die Tierhaltung nicht einschätzen oder dem Anbieter nicht vertrauen können, oder wenn die Tiere einen schlechten Eindruck machen (z.B. lahmende Tiere, blutiger Satteldruck, schlechte Hufe). Verzichten Sie in Grossstädten auf Kutschfahrten.

Jagdtourismus und Hochsee-Angeln

Buchen Sie keine Jagdreisen oder Ausflüge zum Hochsee-Angeln. Konsumieren Sie kein

Wal- oder Delfinfleisch. Protestieren Sie bei der Botschaft Ihres Urlaubslandes gegen den Jagdtourismus.

Tierdressuren und Zirkusse

Besuchen Sie in den Ferien – erst recht nicht ausserhalb der EU und USA/Australien – keine Zirkusse. Schenken Sie Schlangenbeschwörern oder Vorführungen mit Tanzbären keine Aufmerksamkeit; drehen Sie ihnen den Rücken zu, und geben Sie auf keinen Fall Geld.

Whale-Watching, Delfinarien, Hai-Tauchen

Besuchen Sie keine Delfinarien, «Schwimmen mit Delfinen»- und Delfintherapie-Angebote. Erkundigen Sie sich vor einem Whale-Watching-Ausflug oder einem Tauchgang mit Haien genau, welchen Prinzipien Ihr Anbieter folgt.

Safari

Wählen Sie Safari-Anbieter nach diesen Kriterien: Klare Regeln im Umgang mit den Tieren, Einhaltung von Mindestabständen und Maximalzeiten, kleine Gruppen, kein Aussteigen aus dem Fahrzeug oder Berühren von Tieren erlaubt, fachliche Begleitung durch einen Wildhüter oder Guide mit zoologischem Hintergrund.

Tiermärkte und Souvenirs

Kaufen Sie keine Souvenirs, für die Tiere getötet wurden. Sehen Sie von Mitleidskäufen lebender Tiere ab – Sie fördern damit in der Regel nur die Nachfrage. Je nach Schutzstatus der Tierart machen Sie sich strafbar, wenn sie ein Tier ohne entsprechende Einfuhrbewilligung in die Schweiz importieren.

Für Rückfragen

Dr. sc. nat. Samuel Furrer

Schweizer Tierschutz STS

Geschäftsführer Fachbereich

Fachstelle Wildtiere

Telefon 076 345 14 48

samuel.furrer@tierschutz.com

STS-Medienmitteilungen online

www.tierschutz.com/media/news.html

Absender

Schweizer Tierschutz STS

Dornacherstrasse 101, Postfach

4018 Basel

Telefon 061 365 99 99

www.tierschutz.com

sts@tierschutz.com

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media@tierschutz.com
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