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Medienmitteilung: «Chinaseuche» - Tödlich verlaufende Viruserkrankung bei Kaninchen grassiert in der Schweiz

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Die Virale hämorrhagische Krankheit (VHK), auch «Chinaseuche» genannt, verbreitet sich derzeit wieder in der Schweiz. Sie hat insbesondere im Kanton Aargau zu zahlreichen Todesfällen bei Kaninchen geführt. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Der Schweizer Tierschutz STS ruft Halterinnen und Halter von Kaninchen auf, ihre Tiere gegen VHK impfen zu lassen.

Die Virale hämorrhagische Krankheit (VHK) ist hochansteckend und wird hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen Kaninchen übertragen. Eine indirekte Verbreitung der Krankheit über virushaltige Sekrete, Kot und Urin, die Futter, Einstreu oder auch die Kleidung von Betreuungspersonen kontaminieren, ist ebenfalls häufig. Die Krankheit bricht nach einer kurzen Inkubationszeit von ein bis zwei Tagen aus. Symptome sind Fieber, Apathie, Koordinationsstörungen, Zittern und Atemnot. Kurz vor dem Tod leiden die Kaninchen unter starken Krämpfen und Nasenbluten. Nahezu hundert Prozent aller mit dem Virus infizierten Kaninchen verenden qualvoll. Eine medikamentöse Behandlung oder gar Heilung der Krankheit gibt es nicht.

Impfstoff schützt zuverlässig

Das für diese akute Erkrankung verantwortliche RHD-Virus trat erstmals in den 1980er Jahren in China auf. Von dort breitete es sich nach Westen aus. Heute kommen in der Schweiz zwei Virusvarianten vor, die in unregelmässigen Abständen für Krankheitsausbrüche verantwortlich sind und bei Wild- und Hauskaninchen jeden Alters vorkommen. Seit 2020 ist in der Schweiz ein Impfstoff zugelassen, der zuverlässig gegen beide Virusvarianten schützt. Die Impfung wird zurzeit für Ausstellungstiere sowie für Kaninchen empfohlen, die in einem Gebiet leben, in dem die VHK gehäuft auftritt.

Virus bleibt bis 100 Tage infektiös

Der Schweizer Tierschutz STS möchte die Bevölkerung für diese tödliche Kaninchenkrankheit, die mit viel Tierleid verbunden ist, sensibilisieren. Der STS ruft die Kaninchenhalter auf, ihren Tierarzt zu kontaktieren und ihre Kaninchen gegen VHK impfen zu lassen. Ausserdem wird empfohlen, auf den Besuch von Kaninchen- und Kleintierausstellungen zu verzichten und die eigenen Tiere stressfrei zu Hause zu lassen. Ausserdem sollten Gehege und Einrichtungsgegenstände wie Futternäpfe oder Trinkschalen, die von Kaninchen mit ungeklärter Todesursache stammen, nicht ohne vorherige gründliche Desinfektion wieder verwendet werden. Das Virus ist äusserst widerstandsfähig und bleibt in der Umwelt bis zu 100 Tage infektiös. Die Virale hämorrhagische Krankheit ist eine zu überwachende und somit meldepflichtige Tierseuche. Tierärzte, Tierärztinnen und Laboratorien müssen Seuchenfälle und verdächtige Anzeichen dem Kantonstierarzt oder der Kantonstierärztin melden.

Mehr Informationen

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierseuchen/uebersicht-seuchen/alle-tierseuchen/virale-haemorrhagische-krankheit-der-kaninchen.html

Für Rückfragen

Simon Hubacher

Schweizer Tierschutz STS

Leiter Medienstelle

Mobile +41 76 531 52 80

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